BGH bestätigt Haftstrafe für Ausreiseversuch in syrisches Terrorcamp
Karlsruhe. Deutschlands oberste Strafrichter haben zum ersten Mal die Verurteilung eines Islamisten bestätigt, der sich in einem syrischen Terrorcamp militärisch ausbilden lassen wollte. Bereits die versuchte Ausreise in ein solches Camp steht seit Juni 2015 unter Strafe. Wie der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Dienstag mitteilte, gibt es »keine durchgreifenden Bedenken gegen die Verfassungsmäßigkeit der Norm« im Strafgesetzbuch (§ 89a Abs. 2a). Ein Deutscher aus München, der zweimal vergeblich versucht hatte, ins syrische Bürgerkriegsgebiet zu reisen, war im Oktober 2015 am Flughafen München festgenommen worden. Vom dortigen Landgericht wurde der damals 27-Jährige zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt. Dieses Urteil ist nun rechtskräftig. dpa/nd
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