Unbekömmliches Abendmahl
Die christlichen Konfessionen streiten über erlaubte Zutaten für ihre rituellen Hostien
Karlsruhe. Immer mehr Lebensmittel werden als »glutenfrei« beworben. Für manchen gilt glutenfreie Ernährung inzwischen sogar als Lifestyle, obwohl die Produkte grundsätzlich Kranken helfen sollen. In Deutschland leidet etwa einer von 200 Menschen an einer Unverträglichkeit gegenüber Gluten, wie es in Getreiden wie Weizen, Roggen oder Gerste vorkommt. Wer an Zöliakie erkrankt ist, muss Getreideeiweiß in Lebensmitteln konsequent meiden, sonst drohen Folgeerkrankungen.
Inzwischen gibt es auch glutenfreie Hostien für Abendmahlsfeiern. Allerdings hat vor wenigen Wochen die Schlagzeile »Vatikan verbietet glutenfreie Hostien« viele Christen mit Zöliakie verunsichert. Schließlich ist das Brot neben Wein wesentlicher Bestandteil der christlichen Feier.
Während es bei den Protestanten keine exakten Regelungen gibt, nimmt es die katholischen Kirche genau: Das Brot, das für die Eucharistiefeier verwendet wird, muss ungesäuert und aus reinem Weizenmehl sein. So wie es vermutlich zu Jesu Zeiten in Israel gebacken wurde.
Daher seien Hostien, die überhaupt kein Gluten enthalten, für die Eucharistie »ungültige Materie«, heißt es in einem vom Vatikan kürzlich veröffentlichten »Rundbrief an die Bischöfe über das Brot und den Wein für die Eucharistie«. Neu ist die Regelung aber nicht, sie gilt schon seit 2003.
Erlaubt sind demnach »Hostien, die wenig Gluten enthalten, jedoch so viel, dass die Zubereitung des Brotes möglich ist ohne fremdartige Zusätze«. Wer an Zöliakie erkrankt ist, soll Kontakt mit dem zuständigen Pfarrer aufnehmen, empfiehlt das Deutsche Liturgische Institut der katholischen Kirche. Dann könnten glutenreduzierte Hostien bestellt und separat ausgeteilt werden. Werde auch diese Hostie nicht vertragen, sei die Kommunion mit Wein möglich.
Die meisten Menschen mit Zöliakie könnten mit glutenarmen Hostien am katholischen Abendmahl teilnehmen, sagt die Pressesprecherin der Deutschen Zöliakie Gesellschaft, Bianca Maurer. Da die Hostie sehr klein sei, enthalte sie nur eine ganz geringe Menge Gluten. Zudem werde die Eucharistie meist nur einmal in der Woche gefeiert.
In der evangelischen Kirche sei im Gegensatz zur römisch-katholische die »Gültigkeit der Materie« keine entscheidende Kategorie, sagt Kirchenrat Frank Zeeb, Referatsleiter Theologie, Kirche und Gesellschaft von der württembergischen Landeskirche. Eine evangelische Abendmahlsfeier könne nicht »ungültig« sein. Zumindest könne eine solche Ungültigkeit nicht von Menschen festgestellt werden.
In der württembergischen Landeskirche etwa wird das Abendmahl meist mit Oblaten und Wein im Gemeinschaftskelch gefeiert. Andere Formen, wie gesäuertes Brot, Einzelkelche oder Traubensaft sind ebenfalls zugelassen. In Baden heißt es schlicht: »Das Brot soll keine harte Kruste haben und nicht bröseln, der rote oder weiße Wein von guter Qualität sein.« Weitere Angaben gebe es nicht, sagt Daniel Maier, Pressesprecher der badischen evangelischen Landeskirche.
Ähnlich hat es auch die EKD in ihrer »Orientierungshilfe zu Verständnis und Praxis des Abendmahls in der evangelischen Kirche« veröffentlicht. Darin heißt es: »Die Frage, ob für diese Zwecke Weißbrot oder Oblaten und roter oder weißer Wein verwendet wird, sollte nicht zu einer theologischen Grundsatzfrage hochstilisiert werden.« epd/nd
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