Speichert das BKA illegal Millionen Datensätze?

Datenschützer sprechen von systematischen Falscheinträgen / Einträge übersteigen Anzahl registrierter »echter« Fälle um ein vielfaches

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Berlin. Das Bundeskriminalamt (BKA) speichert nach einem ARD-Bericht möglicherweise illegal Daten zu mehr als einer Million angeblicher Straftaten. Das ARD-Hauptstadtstudio berief sich am Mittwoch auf Ergebnisse von Recherchen nach der Verweigerung von Akkreditierungen für Journalisten beim G20-Gipfel in Hamburg. Datenschützer erkennen demnach »ein Muster« bei falschen und rechtswidrigen Einträgen.

Das Bundesinnenministerium teilte demnach dem ARD-Hauptstadtstudio auf Anfrage mit, allein in der Fallgruppe »Innere Sicherheit« seien aktuell 109.625 Menschen und 1.153.351 Datensätze zu einzelnen politisch motivierten Straftaten gespeichert. Das wäre das 27-fache der 41.549 politisch motivierten Straftaten, die laut Kriminalitätsstatistik im Jahre 2016 insgesamt begangen wurden. In der Falldatei »Rauschgift« seien sogar rund 700.000 Menschen gespeichert, meistens wegen Cannabis-Bagatelldelikten, wegen denen es nur sehr selten einen Strafbefehl oder eine Verurteilung gegeben habe.

In den Dateien zu »politisch motivierter Kriminalität« finden sich laut ARD-Recherchen 15 Jahre alte Einträge zu Bagatelldelikten, bei denen es nicht einmal zu einer Anklage kam. Doch auch Datensätze über vermeintlich schwerwiegende Straftaten sind dem Bericht zufolge falsch. So sei in der Akte des Berliner Fotografen Björn Kietzmann die angebliche »Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion« aus dem Jahr 2011 gespeichert, obwohl Kietzmann damals nachweislich zu Unrecht verdächtigt worden sei.

Möglich ist dies dem Bericht zufolge durch eine Regelung im BKA-Gesetz, die es erlaubt, Delikte auch ohne eine rechtskräftige Verurteilung zu speichern. Rechtliche Voraussetzung dafür ist eine »Negativprognose«, bei der in jedem Einzelfall begründet werden müsse, warum von jemandem künftig Straftaten zu erwarten seien. Dies werde aber offensichtlich vielfach missachtet.

Kritik an diesem Vorgehen übte die Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff. »Das kehrt die Unschuldsvermutung um und widerspricht der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte und des Bundesverfassungsgerichts«, schrieb sie laut ARD in ihrem Tätigkeitsbericht 2017.

Voßhoffs Vorgänger Peter Schaar forderte in der ARD, den gesamten Datenbestand des BKA zu überprüfen. Schaar erinnerte daran, dass er 2012 exemplarisch eine kleinere BKA-Datenbank geprüft habe. Damals hätten 90 Prozent der Datensätze gelöscht werden müssen.

Dringenden Handlungsbedarf sieht auch der frühere Bundesverfassungsrichter Wolfgang Hoffmann-Riem. Dabei gehe es erstens um die Frage: »Wann muss eine Eintragung, selbst wenn sie anfänglich rechtmäßig war, aus allen Dateien entfernt werden, in die sie inzwischen gelangt ist?« Zweitens stelle sich die Frage: »Reicht eine Eintragung als solche, um bei dem Betroffenen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit begründen zu können?« Schließlich müsse bei Eingriffen gegen Journalisten der besondere Schutz der Medienfreiheit berücksichtigt werden.

32 Journalisten waren nach Beginn des G20-Gipfels Anfang Juli die zunächst erteilte Akkreditierung wieder entzogen worden. Begründet wurde dies mit Einschätzungen der Sicherheitsbehörden. Agenturen/nd

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