Haftstrafe wegen illegaler Untervermietung
München. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat eine gegen einen Mann verhängte Zwangshaft wegen unerlaubter Untervermietung seiner Münchner Wohnung bestätigt. Das teilte eine VGH-Sprecherin am Donnerstag mit. Das Sozialreferat hatte die Zwangshaft beim Verwaltungsgericht in München erwirkt, um die »hotelähnliche« Nutzung der Räume zu stoppen. Der Mann legte beim Verwaltungsgerichtshof Beschwerde gegen seine Verurteilung ein. Eine Zweckentfremdung liegt unter anderem vor, wenn die Wohnung mehr als acht Wochen im Jahr zur Fremdenbeherbergung vermietet wird. dpa/nd
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