Asyl über den Trauschein

MEINE SICHT: Martin Kröger über komplexe Ursachen für eine Ehe

  • Lesedauer: 1 Min.

Wenn es nach Staatsanwaltschaft und Bundespolizei geht, ist die Sache eindeutig: Bisher konnten mehr als 70 Fälle ermittelt werden, in denen zur Erlangung des Aufenthalts in der EU Ehen fingiert wurden, hieß es am Dienstag nach einer Großrazzia. Ob es sich wirklich um sogenannte Scheinehen handelt, entscheiden aber nicht die Verfolgungsbehörden, sondern Gerichte. Bis dahin gilt die Unschuldsvermutung.

Grundsätzlich ist die Ehe grundgesetzlich geschützt. Es ist deshalb eine äußerst heikle Angelegenheit, dass der Staat hunderte Polizisten zu Razzien beordert, weil er davon ausgeht, dass sich die Menschen nicht zum Zwecke der Bildung einer Lebensgemeinschaft, sondern ausschließlich zur Erlangung eines rechtlichen Vorteils verbandelt haben - nämlich einer Aufenthaltserlaubnis.

Und wie immer im Leben gibt es auch in diesem Bereich Grauzonen: Natürlich gibt es Zwangsverheiratungen, Nötigungen und Geschäftemacherei. Es gibt aber genauso das Ansinnen, Menschen zu helfen. Manchmal aus Liebe, noch häufiger aus Solidarität - ohne Gegenleistung. In Zeiten, in denen das Asylrecht faktisch abgeschafft ist, scheint es durchaus legitim, Asyl vor Verfolgung zu gewähren. Gegebenenfalls auch über den Trauschein.

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