Windräder im Saar-Staatswald nur als Ausnahme
CDU/SPD-Koalition in Saarbrücken ändert Landesgesetz - Linkspartei will Verbot für alle Waldgebiete
Saarbrücken. In den alten Beständen des saarländischen Staatswaldes dürfen Windräder für die Stromerzeugung künftig nur noch in bestimmten Fällen gebaut werden. Entsprechende Änderungen des Landeswaldgesetzes hat der Landtag am Mittwoch in Saarbrücken mit den Stimmen von CDU und SPD beschlossen. LINKE und AfD kritisierten das Gesetz als »halbherzig« und unzureichend, weil es nur den Staatswald betreffe und zu viele Ausnahmen zulasse.
Im alten Wald, der nachweislich seit mindestens 200 Jahren besteht, stünden die Belange des Natur- und Bodenschutzes dem Bau von Windrädern »in der Regel entgegen«, heißt es im geänderten Gesetz. Windkraftanlagen dürfen künftig jedoch auch in diesem Teil des Staatswaldes gebaut werden, falls »ein überwiegendes öffentliches Interesse für die Errichtung vorliegt«. Dies sei dann der Fall, wenn es an einem Standort in 150 Metern Höhe besonders starken Wind gebe und die Stelle bereits erschlossen oder durch vorherige Eingriffe in die Umwelt vorbelastet sei.
Anträge der beiden Oppositionsparteien, den Bau von Windrädern in allen Wäldern im Saarland ausnahmslos zu verbieten, wurden von den Abgeordneten der Regierungskoalition aus CDU und SPD abgelehnt. »Wenn man wirklich Wald schützen will, dann doch nicht nur staatlichen Wald«, sagte der Linke-Fraktionsvorsitzende Oskar Lafontaine mit Blick auf private und kommunale Forsten. Wald dürfe abgeholzt werden, um den Klimawandel zu bekämpfen, kritisierte er. Petra Fretter (CDU) verteidigte die neue Regelung: Der Staatswald sei »in besonderem Maße dem Allgemeinwohl verpflichtet«. dpa/nd
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