Keine Hinweise auf Spionage der NSA in Deutschland

Untersuchungsausschuss findet keine Anhaltspunkte für Spionagehandlungen in oder gegen Deutschland

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Karlsruhe. Nach über vier Jahren ist das Kapitel NSA-Überwachung für die Bundesanwaltschaft abgeschlossen. Die Bundesanwaltschaft habe keine konkreten Hinweise auf Spionage des US-Geheimdiensts NSA in Deutschland gefunden. Dies teilte die Karlsruher Behörde am Donnerstag zum Abschluss ihrer Untersuchungen zu einer möglichen massenhaften Erhebung von Telekommunikationsdaten der Bevölkerung durch britische und US-Geheimdienste mit. Sie sieht demnach keinen Raum für weitere staatsanwaltschaftliche Untersuchungen.

Die Bundesanwaltschaft hatte 2013 eine Voruntersuchung eingeleitet, nachdem der ehemalige Mitarbeiter der National Security Agency (NSA), Edward Snowden, Dokumente über die Aktivitäten des amerikanischen Nachrichtendienstes veröffentlicht hatte. Die Untersuchung habe keine Hinweise auf eine strafbare geheimdienstliche Agententätigkeit gegen die Bundesrepublik ergeben, hieß es nun. Weder eingeschaltete Staatsanwälte noch der NSA-Untersuchungsausschuss des Bundestags hätten dabei Anhaltspunkte dafür gefunden, dass die Nachrichtendienste das deutsche Telekommunikations- und Internetaufkommen systematisch und massenhaft überwachten.

Auch aus den Snowden-Dokumenten ergaben sich den Ermittlern zufolge »keine konkreten Hinweise auf tatsächlich fassbare Spionagehandlungen der NSA in oder gegen Deutschland«. Zu entnehmen sei den Unterlagen lediglich, über welche Techniken und Fähigkeiten die amerikanischen Dienste verfügten. All dies sei den Behörden aber bereits als technisch machbar bekannt gewesen.

Der Bundesverfassungsschutz und das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik seien zudem zu der Einschätzung gelangt, dass auch die Kommunikation, die über in Deutschland verlaufende Glasfaserkabel laufe, nicht rechtswidrig überwacht werde. Zum gleichen Ergebnis gelangten demnach die Betreiber des Internetknotens in Frankfurt über den dort abgewickelten Datenverkehr.

2015 hatte die Bundesanwaltschaft bereits die Ermittlungen wegen einer möglichen Ausforschung des Handys von Kanzlerin Angela Merkel eingestellt. Der Vorwurf, US-amerikanische Nachrichtendienste hätten das Mobiltelefon abgehört, habe sich »mit den Mitteln des Strafprozessrechts nicht gerichtsfest beweisen lassen«. Agenturen/nd

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