Schnellerer Familiennachzug aus Griechenland

Bundesregierung will Fristen der Dublin-Verordnung wieder einhalten

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Berlin. In Griechenland gestrandete Geflüchtete können einem Medienbericht zufolge künftig schneller zu ihren Familien nach Deutschland. Wie die »Neue Osnabrücker Zeitung« unter Berufung auf das Bundesinnenministerium berichtet, sollen die Familienmitglieder künftig wieder innerhalb von sechs Monaten einreisen können, wie es die Dublin-Verordnung vorsieht. Nach der Verordnung haben anerkannte Flüchtlinge Anspruch darauf, innerhalb von sechs Monaten jene Angehörigen nachzuholen, die in einem anderen Dublin-Land - zumeist Griechenland - untergekommen sind. Bei dieser Art von Familienzusammenführung geht es nicht um den Familiennachzug aus den Herkunftsländern, der für Flüchtlinge mit eingeschränktem (subsidiärem) Schutz noch bis März 2018 ausgesetzt ist.

Die Bundesregierung setze sich in enger Abstimmung mit Griechenland für bessere Rahmenbedingungen dort ein, damit die Überstellungen nach Deutschland »mittelfristig wieder in der vorgesehenen sechsmonatigen Frist stattfinden können«, hieß es laut Zeitung vom Innenministerium. Seit Monaten sitzen tausende Menschen aus Syrien, Afghanistan oder Irak in Griechenland fest. Trotz einer Zusage zur Aufnahme durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge kommen sie nicht weiter, weil nach Angaben der Bundesregierung die Koordinierung und Logistik nicht klappt. Aus einem bekannt gewordenen Brief des griechischen Migrationsministers ging jedoch schon vor Monaten hervor, dass die Überstellungen infolge einer politischen Vereinbarung auf Wunsch Deutschlands begrenzt wurden. Dies ist offenbar nun wieder aufgehoben.

Die innenpolitische Sprecherin der LINKEN im Bundestag Ulla Jelpke, sprach von einem »Signal der Hoffnung für die Tausenden verzweifelten Menschen«. Sie fügte hinzu, es sei »eine überfällige Nachricht, dass die Bundesregierung sich wieder an Recht und Gesetz halten will«. Agenturen/nd

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