Hungern für die Familienzusammenführung

Seit rund einer Woche verweigern Geflüchtete in Griechenlands Hauptstadt die Nahrungsaufnahme

  • Samuela Nickel
  • Lesedauer: 5 Min.

14 Geflüchtete aus Syrien – sieben Frauen und sieben Männer – setzen ihren Hungerstreik vor dem Parlament in Athen fort. Unter ihnen sind elf Kinder. Seit sechs Tagen protestieren sie auf dem Syntagma-Platz vor dem griechischen Parlament und fordern, zu ihren Familien nach Deutschland reisen zu dürfen. Bis dahin wollen sie die Nahrungsaufnahme verweigern – sie tun es bereits seit dem 1. November.

Die Protestierenden gehören nach eigenen Angaben zu einer Gruppe von mehr als 4000 Geflüchteten, die in verschiedenen Camps in Griechenland auf ihre rechtmäßige Überstellung nach Deutschland warten. Sobald eine solche Familienzusammenführung bewilligt ist, bleiben den griechischen Behörden üblicherweise sechs Monate, um diese durchzuführen. Viele der Menschen warten nach eigener Einschätzung jedoch bereits seit mehr als 18 Monaten unter unwürdigen Bedingungen.

Seit sechs Monaten organisieren die Geflüchteten bereits Proteste, die sich gegen die Verzögerung der Zusammenführung hunderter Familien richten. »Wir sind müde zuzuhören, müde zu warten, müde zu hoffen. Wir wollen nur wissen, wann wir zu unseren Familien gehen können«, heißt es in einer Stellungnahme der Hungerstreikenden.

Die Lage der Geflüchteten ist laut dem medizinischen Team, dass die Protestierenden betreut, heikel. »Unter Berücksichtigung des Wetters und des Alters der Streikenden sehen wir ihr Leben in Gefahr«, teilen die medizinischen Fachkräfte am Montag auf der Facebook-Seite des Protestbündnisses mit. Es sei kein klassischer Hungerstreik, da auch Kinder unmittelbar dabei sind und die Hungernden auf einem öffentlicher Platz mit nur wenig Schlaf ausharren.

Der Dublin-Verordnung zufolge haben anerkannte Flüchtlinge in Deutschland Anspruch darauf, innerhalb von sechs Monaten jene Angehörigen nachzuholen, die in einem anderen Dublin-Land - zumeist Griechenland - untergekommen sind. Asylsuchende, die in Deutschland Schutz bekommen, dürfen Ehepartner und minderjährige Kinder zum Teil nachholen. Andersherum dürfen auch anerkannte minderjährige Flüchtlinge ihre Eltern zu sich reisen lassen. Bei dieser Art von Familienzusammenführung geht es nicht um den Familiennachzug aus den Herkunftsländern, der für Flüchtlinge mit eingeschränktem (subsidiärem) Schutz noch bis März 2018 ausgesetzt ist.

Gestrandet in Griechenland

Trotz einer Zusage zur Aufnahme durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) kommen die Geflüchteten in Griechenland aber nicht weiter. Aus einem Brief des griechischen Ministers für Migration, Ioannis Mouzalas, von Mai geht hervor, dass Bundesinnenminister Thomas de Maizière die griechische Regierung dazu angehalten habe, die Ausreise der Angehörigen von in Deutschland lebenden Flüchtlingen aus Griechenland »vorübergehend zu verlangsamen«. Den Brief hatte damals die regierungsnahe Zeitung »Efimerida ton Syntakton« veröffentlicht. Mouzalas hat bereits wiederholt bestätigt, dass der Brief echt sei. Die Bundesregierung hat den Vorwurf allerdings zurückgewiesen, sie verzögere den Familienzusammenführung. Berichte über eine entsprechende Verabredung zwischen Berlin und Athen seien falsch, sagte der Sprecher des Bundesinnenministeriums, Johannes Dimroth, am Montag in Berlin.

Wie das Bundesinnenministerium auf Anfrage des »nd« am Dienstag mitteilte, brauchten die Familienzusammenführungen angesichts des »enormen Koordinierungsaufwandes und der teilweise begrenzten Unterbringungs- und Beförderungskapazitäten« einen längeren Vorlauf. In den ersten zehn Monaten dieses Jahres seien 2176 Menschen aus Griechenland nach Deutschland gekommen. Der Spitzenwert wurde im März mit 494 Familienangehörigen erreicht, im Mai wurden dagegen nur 83 Menschen mit ihren Familien vereint. Seit Juni steigt die Zahl der Überführungen wieder an: Im Oktober kamen 268 geflüchtete Menschen zu ihren Familien.

Für die schwankenden Überstellungszahlen seien Umstände verantwortlich, auf die die Bundesregierung keinen Einfluss habe. So führten von Touristen ausgebuchte Flieger während der Feriensaison oder rückläufige Mitarbeiterzahlen im Europäischen Unterstützungsbüro für Asylfragen (EASO) während der Sommermonate laut dem Ministerium zeitweise zu geringeren Überstellungszahlen.

Das BAMF akzeptiere laut der Bundesregierung zudem aktuell auch Überstellungen aus Griechenland, die sich außerhalb der sechsmonatigen Überstellungsfrist befänden, um »aus humanitären Gründen zur Entspannung der Situation in Griechenland beizutragen«, wie eine Sprecherin des Ministeriums dem »nd« mitteilte.

Das BAMF hatte von Januar bis August dieses Jahres 4560 Zustimmungen zur Überstellung von Griechenland nach Deutschland erteilt, wie aus der ​Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der LINKEN-Abgeordneten Ulla Jelpke hervorgeht. Allerdings trafen von denjenigen, die 2017 eine Erlaubnis erhalten hatten, nur 221 Angehörige in Deutschland ein. Überstellt wurden laut Bundesinnenministerium jedoch auch Menschen, für die das BAMF bereits 2016 seine Zustimmung erteilt hatte. Die Familienzusammenführungen werden nach Angaben der Bundesregierung nach Antragsdatum abgearbeitet, soll heißen: die ältesten zuerst. Eine Ausnahme bildeten vulnerable Personen.

Die protestierenden Geflüchteten in Athen kritisieren derweil das Vorgehen der Bundesregierung: Die zuständigen Behörden hätten den Schutzsuchenden zu keiner Zeit mitgeteilt, wie viele Menschen im Monat ausreisen dürften oder wer als besonders schutzbedürftig gilt und deshalb schneller zur Familie dürfe. Sie fordern einen transparenteren Entscheidungsprozess, damit deutlich werde, was die Auswahlkriterien für Vulnerabilität seien.

Festgehalten auf Lesbos

Die Situation in den Aufnahmelagern in Griechenland ist währenddessen für zigtausende Geflüchtete weiterhin desaströs. Am kritischsten ist die Lage vor dem nahenden Winter auf den Inseln Lesbos und Samos.

Parallel zu dem Hungerstreik in Athen protestieren auf Lesbos Geflüchtete gegen die unsägliche Lage in dem Lager. Bereits seit zwölf Tagen lehnen Geflüchtete die Nahrungsaufnahme ab und weigern sich in das Camp nach Moria zurückzukehren.

»Die Situation ist angesichts der kommenden Wintermonate besonders problematisch. Das Camp ist dreifach überbelegt, viele harren in Zelten aus«, sagt Helene Gottwald aus dem Unterstützerkreis der streikenden Geflüchteten in Athen. Die Protestierenden auf Lesbos wollen mit dem Hungerstreik ihr Recht auf Bewegungsfreiheit einfordern und auf das griechische Festland verlegt werden.

Am Mittwoch findet in Berlin eine Solidaritätskundgebung für die hungerstreikenden Geflüchteten statt. Familienangehörige und Unterstützerinitiativen wie Pro Asyl und der Bundesfachverband für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge fordern eine Familienzusammenführung der Wartenden. Am selben Tag zieht in Athen ein Demonstrationszug der Geflüchteten vom Syntagma-Platz zur deutschen Botschaft. Mit Agenturen

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