Güllestreit im Bundesrat

Länderkammer soll über Bilanzregeln entscheiden

  • Haidy Damm
  • Lesedauer: 2 Min.

Wie viele Nährstoffe setzt ein tierhaltender Betrieb ein? Wie viel Gülle muss er wieder loswerden? Das sollen Landwirte ab Januar 2018 in einer sogenannten Stromstoffbilanz darlegen. Doch dieses Kernstück der neuen Düngegesetzgebung ist umstritten. Im September verschob der Bundesrat eine Entscheidung über den Entwurf des Bundeslandwirtschaftsministeriums. Mit diesem würden große Schweine- und Geflügelställe begünstigt, während viele kleine und Biobetriebe »mit hohen Auflagen überzogen worden wären«, kritisierte Niedersachsens damaliger Landwirtschaftsminister Christian Meyer (Grüne), der dazu aufrief, den Entwurf abzulehnen. Doch bevor es zur Abstimmung kam, beantragte Mecklenburg-Vorpommern, den Tagesordnungspunkt zu streichen. Nun waren die Fachausschüsse des Bundesrates gefragt, einen Kompromiss zu finden.

Den legte im Agrarausschuss der Schweriner Agrarminister Till Backhaus (SPD) vor: Demnach sollen die Betriebe ihre dreijährige Stromstoffbilanz entweder mit einem zulässigen Bilanzwert in Höhe von 175 Kilogramm Stickstoff je Hektar und Jahr oder auf Grundlage eines betriebsspezifisch zu ermittelnden dreijährigen Bilanzwerts mit Abzugsmöglichkeiten für unvermeidbare Stickstoffverluste bewerten. Bis Ende 2022 sollen Erfahrungen gesammelt und den Betrieben ein wissensbasiertes Verfahren zur Verfügung gestellt werden. Der Agrarausschuss stimmte der vorgeschlagenen Wahlmöglichkeit zu - hingegen votierte der Umweltausschuss für die Festlegung auf einen einheitlichen Vergleichswert.

Bundesagrarminister Christian Schmidt (CSU) hat bereits angekündigt, die Verordnung nicht zu verkünden, falls die Länder dem Umweltausschuss folgen. In diesem Fall läge die Verantwortung für die Umsetzung ab dem 1. Januar in der Kompetenz der Länder - Schmidt warnte vor einem »Flickenteppich«. Ob es dazu kommt, ist unklar. Die Mehrheiten in der Länderkammer haben sich verändert, so wurde Hauptkritiker Meyer nach der Wahl in Niedersachsen von Barbara Otte-Kinast (CDU) abgelöst.

Der Verband Kommunaler Unternehmen (VKU) meint, für Erprobungsphasen sei keine Zeit mehr. »Wenn diese Verordnung so verabschiedet wird, verlieren wir erneut wertvolle Jahre für den Gewässerschutz«, so VKU-Chefin Katherina Reiche. Der Verband kritisiert, seit Jahren werde zu viel Gülle und Mineraldünger auf den Feldern ausgebracht. Der VKU vertritt viele Wasserwerke, die wegen des übermäßigen Gülleeinsatzes zunehmend Probleme mit der Trinkwassergewinnung haben.

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