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SPD und LINKE wollen Abtreibungsgesetz ändern

In einer fraktionsübergreifenden Initiative fordern Linke und Sozialdemokraten die Streichung des Paragrafen 219a, nachdem eine Gießener Ärztin für die Verbreitung von Informationen über Abtreibungen verurteilt wurde

  • Lesedauer: 2 Min.

Berlin. Die SPD und die Linksfraktion im Bundestag wollen das Abtreibungsrecht ändern, um das Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche abzuschaffen. Die stellvertretende Fraktionsvorsitzende Eva Högl sagte dem »RedaktionsNetzwerk Deutschland« (Freitag), der Gesetzentwurf solle noch vor der Weihnachtspause in ihrer Fraktion beschlossen werden. Er sieht vor, den Paragrafen 219a ersatzlos aus dem Strafgesetzbuch zu streichen, der die Werbung für Abtreibungen und Abtreibungsmethoden mit bis zu zwei Jahren Haft bestraft. Die SPD strebe eine fraktionsübergreifende Initiative im Bundestag an, so Högl. »Eine interfraktionelle Initiative ist gerade bei solchen Themen gut, die wie Paragraf 219a in besonderer Weise die Rechte von Frauen betreffen.« Das habe sich zum Beispiel beim Sexualstrafrecht und bei der Frauenquote gezeigt. »Aber dafür muss man erst mal vorangehen und dann sehen, wer sich anschließt«, sagte Högl.

Die SPD-Fraktion reagiert mit der Gesetzesinitiative auf ein Urteil gegen die Gießener Ärztin Kristina Hänel vor einer Woche. Sie war zu einer Geldstrafe verurteilt worden, weil sie im Internet Informationen über Schwangerschaftsabbrüche gegeben hatte. Damit hatte sie nach Auffassung des Gerichts gegen das Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche verstoßen.

Die Linksfraktion hatte bereits vor dem Gießener Urteil einen Gesetzentwurf zur Streichung des Paragrafen 219a vorgelegt. Damit werde eine widersprüchliche Gesetzeslage aufgehoben, die den sicheren Zugang zu Informationen über Schwangerschaftsabbrüche erschwere und Ärzte sowie Klinikpersonal ungerechtfertigt kriminalisiere, heißt es in dem Entwurf. Auch Politiker der Grünen und der FDP hatten nach dem Gießener Urteil erklärt, der Paragraf 219a sei nicht mehr zeitgemäß und müsse gestrichen oder zumindest überarbeitet werden. epd/nd

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