Tausende Namen gegen 219a

Unterschriften für Abschaffung des frauenfeindlichen Paragrafen übergeben

  • Katharina Schwirkus
  • Lesedauer: 2 Min.

Die wegen Werbung für Schwangerschaftsabbrüche verurteilte Fachärztin für Allgemeinmedizin, Kristina Hänel, hat am Dienstagmorgen mehr als 150.000 Unterschriften für die Abschaffung des Paragrafen 219a an den Bundestag übergeben. »Der Paragraf 219a ist sowohl in Deutschland als auch in Europa verfassungswidrig. Das werden wir nachweisen«, sagte Hänel, die mit Hilfe der Nichtregierungsorganisation Change.org insbesondere online Unterschriften gesammelt hatte.

Mehr als 150 Menschen kamen zur Unterschriftenübergabe, um Hänel zu unterstützen. Darunter fanden sich viele Bundestagsabgeordnete der SPD, der Grünen, Linken und der FDP. Der rot-rot-grüne Senat Berlins beschloss derweil eine Bundesratsinitiative, um den Paragrafen 219a zu streichen.

Der Paragraf 219a stammt aus der Zeit des Nationalsozialismus und besagt, dass sich strafbar macht, wer für Schwangerschaftsabbrüche wirbt oder diese anbietet. »Das Wort ›anbietet‹ ist problematisch, deswegen ist der Paragraf weit auslegbar. Viele Ärzte wurden auf dieser Grundlage verurteilt«, erklärte Kersten Artus, Vorsitzende von pro familia Hamburg.

Artus berichtete, dass sich nach dem Bekanntwerden des Falls von Kristina Hänel sehr viele Ärzte bei der Organisation gemeldet hätten, weil sie ebenfalls angezeigt wurden. »Der Paragraf wird von sogenannten Lebensschützern instrumentalisiert und genutzt, um gegen Ärzte vorzugehen, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen«, so Artus.

Die in Gießen praktizierende Hänel wurde im November zu einer Geldstrafe von 6.000 Euro verurteilt, nachdem sie bereits das dritte Mal vor Gericht stand. Derzeit wartet sie auf die Urteilsbegründung, um dann weitere Schritte mit ihrem Anwalt zu prüfen. Zur Not will sie bis vor das Bundesverfassungsgericht ziehen.

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