Die Prahlereien des Neonazis

In Düsseldorf stand der mutmaßliche Wehrhahn-Attentäter erstmals vor Gericht

  • Sebastian Weiermann
  • Lesedauer: 4 Min.

Es war ein Anschlag, der die Bundesrepublik erschütterte. Am 27. Juli des Jahres 2000 explodierte in Düsseldorf am S-Bahnhof Wehrhahn eine ferngesteuerte Bombe. Zehn Menschen wurden bei dem Anschlag verletzt, ein ungeborenes Kind getötet. Die Opfer waren überwiegend jüdischen Glaubens, kamen aus Osteuropa und besuchten eine Sprachschule in der Nähe des S-Bahnhofes.

Jahrelang blieb unklar, wer hinter der Bombe steckte. Ein rechtsradikales, antisemitisches Motiv wurde zwar angenommen, die Ermittlungsbehörden konnten aber zunächst keinen konkreten Hinweis auf den Täter finden.

Während einer Inhaftierung im Jahr 2014 soll sich dann der Neonazi Ralf S. damit gebrüstet haben, den Anschlag begangen zu haben. Es sei nur eine »Abtreibung« gewesen, soll er gegenüber einem Mitgefangenen gesagt haben. Die Düsseldorfer Staatsanwaltschaft rollte den Fall daraufhin neu auf und nahm S. am 1. Februar des vergangenen Jahres fest.

Am Donnerstag, dem ersten Prozesstag, herrschte großer Andrang vor dem Düsseldorfer Landgericht. Neben zahlreichen Journalisten wollten sich auch viele Bürger ein Bild von Ralf S. machen. Darauf mussten sie nicht lange warten. Nachdem Oberstaatsanwalt Ralf Herrenbrück eine Kurzfassung der Anklage verlesen hatte, die auf zehnfachen versuchten Mord lautet, fing Ralf S. an zu sprechen. Der Richter fragte: »Sind sie der Täter?« S. antwortete: »Negativ.« »Wissen sie etwas über die Tat?« »Selbe Antwort, auch nein.«

Im Anschluss setzte sich die zähe Befragung des Angeklagten fort. Der Tag des Wehrhahn-Anschlages sei für ihn kein besonderer Tag gewesen. Er könne sich kaum noch daran erinnern und nur auf manches antworten, »weil ich 1000 Seiten Akten gelesen habe«. Dann schilderte S. sein Leben im Tatzeitraum. Mit seinem Hund spazieren gehen, ohne seinen Hund im Tattoo-Studio einer Freundin Kaffee trinken und auf seinen Laden für Sicherheitsbedarf aufpassen. Auf das Geschäft habe »die Antifa« nämlich ein Auge gehabt. Immer wieder beklagte sich S. über Antifaschisten, über Stimmungsmache gegen ihn in der Presse und über den Verfassungsschutz.

In dem Verfahren wittert er offensichtlich eine Intrige, die unter Federführung des Inlandsgeheimdienstes gegen ihn gestrickt wurde. Das schilderte S. auch ausführlich. Eine Frau, mit der er sich am Tattag getroffen habe, sei vielleicht vom Verfassungsschutz bestellt. An ein Telefonat mit einem »Pierre« konnte er sich nicht erinnern, mutmaßte aber, auch der sei vom Geheimdienst.

Insgesamt zählte Ralf S. über 80 V-Männer und Frauen auf, die sich in seinem Umfeld befunden haben sollen. Doch nicht nur der Verfassungsschutz soll sich gegen S. verschworen haben. Im Prozess erhob er außerdem schwere Vorwürfe gegen ehemalige Freundinnen und seine Ex-Frau. Auch, dass er bei der Bundeswehr eine Sprengstoff-Ausbildung genossen hatte, bestritt er vor Gericht.

Ralf S. war Ende der 1990er Jahre eng in die Düsseldorfer Neonaziszene eingebunden. Er gehörte zum Umfeld von Sven Skoda, der bis heute zu den Führungsfiguren der »Freien Kameradschaften« gehört. Im Geschäft von S. lagerten auch Plakate der rechten DVU und es wurden Rechtsrock-CDs verkauft. Antifaschisten aus Düsseldorf vermuteten schon in den Tagen nach der Tat, dass Ralf S. mit der Tat zu tun haben könnte. Bis heute sehen Düsseldorfer Linke zahlreiche offene Fragen und fordern, dass diese im Prozess geklärt werden. Dabei geht es zum Beispiel um einen V-Mann des Verfassungsschutzes, der zum Tatzeitraum für Ralf S. gearbeitet hatte. Auch stelle sich die Frage, warum viele Details, die jetzt ermittelt wurden, nicht schon kurz nach der Tat ermittelt wurden.

Insgesamt stehen 37 Prozesstage im Verfahren zum Anschlag am Düsseldorfer Wehrhahn an. Der Prozess könnte durchaus zäh werden. Das hat schon der Beginn gezeigt. Ralf S. stritt nicht nur eine Beteiligung an der Tat ab, sondern er wirkte bei seinen Antworten auch immer wieder aufbrausend. Dass er verurteilt wird, gilt als wahrscheinlich. Die Indizienkette der Staatsanwaltschaft scheint schlüssig zu sein. Zudem stützt sie sich auf Gutachten von Sachverständigen und Zeugenaussagen. Neben der mutmaßlichen Prahlerei mit der Tat spielt unter anderem ein Sicherungssplint einer Handgranate eine Rolle, der in der Wohnung des Angeklagten gefunden worden war.

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