Zickzackkurs der SPD
Keine Abstimmung zur Aufhebung von Paragraf 219a
Der Paragraf 219a verbietet die »Werbung« für Abtreibungen. Darunter fällt allerdings auch, wenn ÄrztInnen öffentlich darüber informieren, dass sie diese durchführen. Im November war die Gießener Allgemeinmedizinerin Kristina Hänel zu einer Geldstrafe von 6000 Euro verurteilt worden, weil auf ihrer Webseite steht, dass sie Schwangerschaftsabbrüche anbietet.
Nach langem Hin und Her hatte die SPD am 5. März ihren Gesetzentwurf zur Abschaffung des Werbe- und Informationsverbotes über Schwangerschaftsabbrüche (Strafgesetzbuch-Paragrafen 219a) vorgelegt. Auf dieser Grundlage wäre ein Gruppenantrag mit LINKEN, Grünen und der FDP zur Streichung des Paragrafen 219a möglich gewesen. Gesetzesentwürfe der LINKEN und Grünen zur Aufhebung des Werbeverbots waren bereits am 22. Februar in erster Lesung debattiert worden. Ursprünglich hatte die SPD angekündigt, ebenfalls zu diesem Datum ihren Gesetzesentwurf einzubringen, sah dann aber aus Rücksicht auf ihre Koalitionspartner von der Union davon ab. Die FDP hatte am vergangenen Wochenende bekannt gegeben, auch zu einer Streichung bereit zu sein.
Kritik hagelt es nun von LINKEN, Grünen und FDP auf die SPD. Die Union zeigte sich hingegen zufrieden.
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