Bürokratie hält Sozialträger in Schach

  • Nicolas Šustr
  • Lesedauer: 2 Min.

»Wir sind nicht sehr glücklich«, sagt Stefanie Fuchs, Sozialexpertin der Linksfraktion im Abgeordnetenhaus. Grund ist die Änderung des Entwurfs des novellierten Zweckentfremdungsverbotsgesetzes, der bei einer Sondersitzung des Stadtentwicklungsausschusses von den rot-rot-grünen Fraktionen am Montag vergangener Woche beschlossen wurde. Neben vielem anderen entfiel im Vergleich zum Entwurf der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung auch der Passus, dass die Nutzung von Wohnraum, der »durch einen freien Träger der Kinder- und Jugendhilfe genutzt wird«, genehmigungsfrei sein soll. Da die Träger für die Wohnungen, in denen sie ihre Klienten unterbringen, Gewerbemietverträge abschließen müssen, handelt es sich dabei formal eben nicht um eine Wohnnutzung. »Es gibt renditeorientierte Untervermietungsmodelle unter dem Deckmantel sozialer Fürsorge, die in Wahrheit kapitalgetriebene Geschäftsmodelle sind«, begründet LINKE-Stadtentwicklungsexpertin Katalin Gennburg die Streichung.

Letztlich bedeutet das mehr bürokratischen Aufwand für die Träger, die seit langem wegen der stark steigenden Mieten immer größere Probleme bei der Wohnungssuche haben. Dem Vernehmen nach war Sozialsenatorin Elke Breitenbach (LINKE) über diese Änderungen ganz und gar nicht amüsiert. »Wir sind in Gesprächen und schauen, welche Lösungen es da geben kann«, berichtet Sozialexpertin Fuchs.

Schwierig an dem Passus sei darüber hinaus gewesen, dass die Träger auch gesetzlich hätten definiert werden müssen, sagt die SPD-Abgeordnete Ülker Radziwill. »Das Gesetz hat nicht unbedingt viele Freunde, daher müssen wir es so formulieren, dass es vor Gericht nicht gekippt werden kann«, erklärt Radziwill. Bei der Abgeordnetenhaussitzung am Donnerstag solle allerdings noch eine neue Formulierung in das Gesetz eingefügt werden. So geändert, soll es bei der Sitzung verabschiedet werden und am 1. Mai in Kraft treten.

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