Unfolgsamkeit von Wetzlar hat Nachspiel

  • Lesedauer: 1 Min.

Karlsruhe. Der Umgang der Stadt Wetzlar mit der NPD hat ein Nachspiel. Sie hatte sich geweigert, der rechtsradikalen Partei ihre Stadthalle für eine Wahlkampfveranstaltung zu überlassen und damit auch einer einstweiligen Anordnung des Bundesverfassungsgerichts getrotzt. Das Gericht schaltete deshalb am Montag die zuständige Kommunalaufsichtsbehörde ein. Es solle den Vorfall aufklären, notwendige aufsichtsrechtliche Maßnahmen ergreifen und das Gericht davon unterrichten. Hessens Ministerpräsident, Innen- und der Justizminister sowie der Oberbürgermeister der Stadt seien über das Schreiben informiert worden, teilte das Bundesverfassungsgericht mit. Die NPD war mit ihrer Auftaktveranstaltung für die hessische Landtagswahl am Samstag in ein nahegelegenes Dorf ausgewichen. nd

Wir sind käuflich. Aber nur für unsere Leser*innen.

Die »nd.Genossenschaft« gehört ihren Leser:innen und Autor:innen. Sie sind es, die durch ihren Beitrag unseren Journalismus für alle zugänglich machen: Hinter uns steht kein Medienkonzern, kein großer Anzeigenkunde und auch kein Milliardär.

Mit Ihrer Unterstützung können wir weiterhin:

→ unabhängig und kritisch berichten
→ übersehene Themen aufgreifen
→ marginalisierten Stimmen Raum geben
→ Falschinformationen etwas entgegensetzen
→ linke Debatten voranbringen

Mit »Freiwillig zahlen« machen Sie mit. Sie tragen dazu bei, dass diese Zeitung eine Zukunft hat. Damit nd.bleibt.