Polen holzte Urwald illegal ab

EU-Gerichtshof gab Klage der EU-Kommission recht

  • Lesedauer: 2 Min.

Luxemburg. Mit dem Abholzen Zehntausender Bäume im Naturschutzgebiet Bialowieza hat Polen gegen EU-Recht verstoßen. Dies entschied der Europäische Gerichtshof am Dienstag. Geklagt hatte die EU-Kommission. Ihr gaben die EU-Richter nun in vollem Umfang Recht.

Bialowieza gilt als einer der letzten intakten Urwälder Europas. Der Naturraum erstreckt sich von Polen weit nach Belarus und ist auch als UNESCO-Weltnaturerbe anerkannt. Zudem ist ein Teil davon auf polnischer Seite als Natura-2000-Gebiet nach EU-Recht besonders geschützt. Trotz strenger Auflagen für die Forstwirtschaft im Naturschutzgebiet erlaubten die polnischen Behörden im Jahr 2016, im Urwald fast drei Mal so viel Holz einzuschlagen wie vorher. Sie begründeten dies mit der angeblich massiven Ausbreitung des Borkenkäfers. 2017 wurden nach offiziellen Angaben 150 000 Bäume gefällt. Die EU-Kommission und nun auch die EuGH-Richter halten das für eine Verletzung des EU-Naturschutzrechts. Polen habe gegen Verpflichtungen aus der Habitat- und der Vogelschutzrichtlinie verstoßen.

Umweltschützer sowie Grüne und SPD reagierten erfreut: »Mit dem Urteil wurde ein Angriff auf ein einzigartiges Naturdenkmal abgewehrt«, erklärte die Organisation WWF am Dienstag. Das sei ein »wichtiges Signal für den Naturschutz in Europa«. Polens Regierung müsse nun dafür sorgen, dass alle Aktivitäten eingestellt werden, die das Waldgebiet gefährdeten.

Auch die Umweltschutzorganisation Robin Wood sprach von einem »guten Tag für den Schutz der letzten europäischen Urwälder«. Das Urteil sei vor allem ein Erfolg der polnischen Umweltbewegung, die monatelang für Öffentlichkeit gesorgt habe.

Die Grünen-Politikerin Steffi Lemke erklärte, das Urteil habe »Präzedenzwirkung«. Es sende ein »klares Signal an die Regierungen Europas, europäisches Naturschutzrecht ernst zu nehmen«. Die SPD-Europapolitikerin Susanne Melior zeigte sich ebenfalls erfreut, »dass ein Bruch des europäischen Rechts nicht toleriert wird«. Die wenigen Urwälder in Europa seien »zu kostbar, um sie der Kettensäge zu opfern«. Die Regierung in Warschau müsse das Urteil rasch umsetzen.

Polen selbst erklärte, sich an das Urteil des EuGH zu halten und das Gebiet nun wieder besser zu schützen: Die Regierung habe den offiziellen Text der Entscheidung erhalten, dieser werde nun analysiert, sagte ein Sprecher des Umweltministeriums am Dienstag der Nachrichtenagentur AFP. Minister Henryk Kowalczyk habe aber bereits mehrfach gesagt, dass sich das Land entsprechend anpassen werde. Agenturen/nd

#ndbleibt – Aktiv werden und Aktionspaket bestellen
Egal ob Kneipen, Cafés, Festivals oder andere Versammlungsorte – wir wollen sichtbarer werden und alle erreichen, denen unabhängiger Journalismus mit Haltung wichtig ist. Wir haben ein Aktionspaket mit Stickern, Flyern, Plakaten und Buttons zusammengestellt, mit dem du losziehen kannst um selbst für deine Zeitung aktiv zu werden und sie zu unterstützen.
Zum Aktionspaket

Linken, unabhängigen Journalismus stärken!

Mehr und mehr Menschen lesen digital und sehr gern kostenfrei. Wir stehen mit unserem freiwilligen Bezahlmodell dafür ein, dass uns auch diejenigen lesen können, deren Einkommen für ein Abonnement nicht ausreicht. Damit wir weiterhin Journalismus mit dem Anspruch machen können, marginalisierte Stimmen zu Wort kommen zu lassen, Themen zu recherchieren, die in den großen bürgerlichen Medien nicht vor- oder zu kurz kommen, und aktuelle Themen aus linker Perspektive zu beleuchten, brauchen wir eure Unterstützung.

Hilf mit bei einer solidarischen Finanzierung und unterstütze das »nd« mit einem Beitrag deiner Wahl.

Unterstützen über:
  • PayPal