Versorger scheitert mit Klage zu CO2-Zertifikaten
Karlsruhe Der Betreiber eines Kohlekraftwerks ist vor dem Bundesverfassungsgericht mit einer Beschwerde gegen Änderungen beim Handel mit Verschmutzungsrechten gescheitert. Die Bundesregierung darf einen Teil der Emissionsrechte für Treibhausgase verkaufen und muss die zunächst geltende Zuteilungsgarantie nicht verlängern. Das entschied der Erste Senat in einem am Mittwoch veröffentlichten Kammerbeschluss vom 5. März. Das Gericht sieht im Verkauf der Zertifikate keinen Verstoß gegen den Gleichheitssatz des Grundgesetzes. Die Reinheit der Luft sei eine knappe natürliche Ressource. Mit dem Emissionshandel werde die Nutzung der Luft gesteuert. dpa/nd
Wir stehen zum Verkauf. Aber nur an unsere Leser*innen.
Die »nd.Genossenschaft« gehört denen, die sie lesen und schreiben. Sie sichern mit ihrem Beitrag, dass unser Journalismus für alle zugänglich bleibt – ganz ohne Medienkonzern, Milliardär oder Paywall.
Dank Ihrer Unterstützung können wir:
→ unabhängig und kritisch berichten
→ übersehene Themen in den Fokus rücken
→ marginalisierten Stimmen eine Plattform geben
→ Falschinformationen etwas entgegensetzen
→ linke Debatten anstoßen und weiterentwickeln
Mit »Freiwillig zahlen« oder einem Genossenschaftsanteil machen Sie den Unterschied. Sie helfen, diese Zeitung am Leben zu halten. Damit nd.bleibt.