• Politik
  • Urteil des Bundesverfassungsgerichts

Bundesweite Stadionverbote sind zulässig

Verbote könnten auch ohne den Nachweis einer Straftat verhängt werden

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Karlsruhe. Bundesweite Stadionverbote für Fußballfans sind nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zulässig. Solche Verbote könnten auch ohne den Nachweis einer Straftat verhängt werden, wenn es eine auf Tatsachen gestützte Sorge künftiger Störungen gebe, heißt es in einem am Freitag veröffentlichten Beschluss der Karlsruher Richter. Das Gericht wies damit die Verfassungsbeschwerde eines Fans des FC Bayern München gegen ein gegen ihn verhängtes Stadionverbot als unbegründet zurück.

Als Vorgabe für das Verhängen solch eines Verbots verlangte das Bundesverfassungsgericht aber, dass die Betroffenen angehört werden müssten. Auf Verlangen sei ihnen zudem eine Begründung für das Verbot mitzuteilen.

Der Kläger hatte 2006 als 16-Jähriger ein Auswärtsspiel des FC Bayern beim MSV Duisburg besucht. Nach dem Abpfiff kam es aus einer Fangruppe des FC Bayern heraus zu einer körperlichen und verbalen Auseinandersetzung mit Duisburg-Fans, an denen auch der Betroffene beteiligt war.

Ein Ermittlungsverfahren gegen den Bayern-Fan wegen Landfriedensbruchs wurde wegen Geringfügigkeit eingestellt. Dennoch sprach der MSV Duisburg auf Anregung der örtlichen Polizei bis 2008 ein bundesweites Stadionverbot aus. Der FC Bayern schloss den Fan außerdem aus dem Verein aus und kündigte ihm seine Dauerkarte. AFP/nd

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