Gesetz für gleiche Bezahlung wird kaum genutzt

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Das neue Entgelttransparenzgesetz, mit dem Arbeitnehmer ihre Bezahlung mit der ihrer Kollegen vergleichen können, wird bisher kaum genutzt. Eine Umfrage bei etwa 20 großen deutschen Unternehmen habe ergeben, dass sich die Zahl der Gehaltsanfragen in fast allen Firmen nach fast einem halben Jahr zwischen 0 und 50 bewege.

Etwas größer sei das Interesse, das zumeist von Frauen komme, der Umfrage zufolge nur bei der Allianz, der Deutschen Telekom und bei der Deutschen Bank. Auch zu Klagen wegen einer ungleichen Bezahlung sei es bei den befragten Unternehmen bisher nicht gekommen. »Dieses Gesetz ist ein völlig zahnloser Tiger«, so Ute Klammer, Direktorin des Instituts für Arbeit und Qualifikation der Uni Duisburg-Essen.

Seit dem 6. Januar 2018 gibt es per Gesetz für Arbeitnehmer die Möglichkeit, eine Antwort auf die Frage zu bekommen, was Kollegen mehr verdienen. Es gilt für Betriebe ab 200 Beschäftigte. Viele Arbeitnehmer scheinen von ihrem Rechtsanspruch jedoch nichts zu wissen. Nur eine Minderheit von 45 Prozent der Beschäftigten wisse überhaupt von den neuen Möglichkeiten zum Lohnvergleich. Frauen zeigten sich mit 40 Prozent weniger informiert als die Männer, von denen 52 Prozent schon von dem Gesetz gehört hatten.

Tarifbindung nimmt weiter ab

Der Anteil der Beschäftigten in tarifgebundenen Betrieben ist nach einer Studie seit 1996 deutlich zurückgegangen. Arbeiteten damals in Westdeutschland 70 Prozent der Beschäftigten in Betrieben mit Branchentarifvertrag, waren es im Jahr 2017 noch 49 Prozent. In Ostdeutschland sank der entsprechende Anteil der Beschäftigten von 56 auf 34 Prozent, wie eine Studie des Nürnberger Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung zeigt.

Gegenüber dem Vorjahr ist nach den Angaben der Anteil der Beschäftigten in Betrieben mit Branchentarifverträgen sowohl in West- als auch in Ostdeutschland jeweils um zwei Prozentpunkte gesunken. Firmen- oder Haustarifverträge gelten für acht Prozent der westdeutschen und für zehn Prozent der ostdeutschen Beschäftigten. Das bedeutet ein Minus von einem Prozentpunkt gegenüber dem Vorjahr in Ostdeutschland. In Westdeutschland war keine Veränderung zu verzeichnen.

43 Prozent der westdeutschen und 56 Prozent der ostdeutschen Beschäftigten arbeiteten 2017 in Betrieben, in denen es keinen Tarifvertrag gab. In Westdeutschland profitierte die Hälfte dieser Arbeitnehmer jedoch indirekt von Tarifverträgen, da sich ihre Betriebe an Branchentarifverträgen orientierten. In Ostdeutschland waren es 45 Prozent der Beschäftigten in Betrieben ohne Tarifbindung, denen die indirekte Wirkung eines Tarifvertrages nutzte.

Wunsch nach kürzeren Arbeitszeiten

Die Hälfte der männlichen und gut 40 Prozent der weiblichen Beschäftigten würden einer Studie zufolge ihre Arbeitszeit gern um mindestens 2,5 Wochenstunden kürzen. Überdurchschnittlich häufig wollen Beschäftigte mit höheren Bildungsabschlüssen und größerer beruflicher Autonomie weniger arbeiten, wie aus der in Nürnberg veröffentlichten Erhebung des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) der Bundesagentur für Arbeit hervorgeht.

Mindestens 2,5 Stunden pro Woche länger arbeiten würden gern 17 Prozent der weiblichen Beschäftigten. Oft stehen diesem Wunsch aber Haushaltsverpflichtungen sowie fehlende Kinderbetreuungsangebote entgegen. Derzeit wirkten auch das Ehegattensplitting und die Minijob-Regelungen einer Ausweitung der Arbeitszeiten von Frauen tendenziell entgegen.

Arbeiten für IT-Dienstleister beliebt

Jeder zweite Informatikstudent kann sich nach dem Abschluss vorstellen, bei einem IT-Dienstleister anzuheuern. Bei 50 Prozent der Studierenden gelten sie als attraktiver Arbeitgeber. Auf den Plätzen zwei und drei folgen die Automobilbranche und der öffentliche Sektor, die 14 beziehungsweise elf Prozent der Befragten als attraktiv empfinden. Agenturen/nd

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