Die Verordnung ist wenig wert ohne Kontrolle
Martin Ling über den Umgang der EU mit Konfliktmineralien
Es war fraglos ein Erfolg: Am 8. Juni 2017 wurde die EU-Konfliktmineralien-Verordnung verabschiedet. Damit sollte dem Handel mit Gold, Tantal, Wolfram und Zinn dort ein Riegel vorgeschoben werden, wo sich mit den Erlösen illegale bewaffnete Gruppen finanzieren, die gravierende Menschenrechtsverbrechen an der Zivilbevölkerung verüben. Seitdem müssen Unternehmen über die ganze Wertschöpfungskette den Nachweis erbringen, dass keine Konflikte finanziert werden. Die Europäische Union importiert 16 Prozent der vier Konfliktmineralien.
Nach einem Jahr fällt die erste Bilanz der Umweltorganisation Germanwatch durchwachsen aus. Es gebe zwar viele von der Industrie gesteuerte Initiativen im Bergbausektor, die Menschenrechtsverletzungen wie Landraub, Zwangsarbeit, Konfliktfinanzierung oder Wasserverschmutzungen vorbeugen sollen. Jedoch kontrolliere keine dieser Initiativen ausreichend, ob ihre Mitglieder die Forderungen zur Verhinderung solcher Vorgänge auch tatsächlich erfüllen.
Es ist die alte Krux: Freiwillig setzen viele Unternehmen die Auflagen nicht um. Und das von der Bundesregierung in Aussicht gestellte Umsetzungsgesetz lässt auf sich warten. Die Anforderungen daran liegen auf der Hand: Transparenz darüber, welche Unternehmen unter die Verordnung fallen, Kontrolle und Sanktionierbarkeit, wenn Unternehmen ihren Pflichten nicht nachkommen oder auch nicht ihre Risiken minimieren. Ohne ein adäquates Umsetzungsgesetz wird die Verordnung zur Alibi-Veranstaltung.
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