G20: Festnahmen zum Teil rechtswidrig
Hamburg. Mehrere G20-Protestierer sind von der Polizei zeitweise rechtswidrig festgehalten worden. Das Landgericht Hamburg entschied am Montag zwar, dass die Ingewahrsamnahmen am 7. Juli 2017 erforderlich waren, um Straftaten zu verhindern. Jedoch hätten Richter unverzüglich, aber spätestens innerhalb von zwölf Stunden nach der Festnahme über die Haft entscheiden müssen. Tatsächlich hatte es 15 bis 40 Stunden gedauert. nd
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