G20: Festnahmen zum Teil rechtswidrig

  • Lesedauer: 1 Min.

Hamburg. Mehrere G20-Protestierer sind von der Polizei zeitweise rechtswidrig festgehalten worden. Das Landgericht Hamburg entschied am Montag zwar, dass die Ingewahrsamnahmen am 7. Juli 2017 erforderlich waren, um Straftaten zu verhindern. Jedoch hätten Richter unverzüglich, aber spätestens innerhalb von zwölf Stunden nach der Festnahme über die Haft entscheiden müssen. Tatsächlich hatte es 15 bis 40 Stunden gedauert. nd

Wir stehen zum Verkauf. Aber nur an unsere Leser*innen.

Die »nd.Genossenschaft« gehört denen, die sie lesen und schreiben. Sie sichern mit ihrem Beitrag, dass unser Journalismus für alle zugänglich bleibt – ganz ohne Medienkonzern, Milliardär oder Paywall.

Dank Ihrer Unterstützung können wir:

→ unabhängig und kritisch berichten
→ übersehene Themen in den Fokus rücken
→ marginalisierten Stimmen eine Plattform geben
→ Falschinformationen etwas entgegensetzen
→ linke Debatten anstoßen und weiterentwickeln

Mit »Freiwillig zahlen« oder einem Genossenschaftsanteil machen Sie den Unterschied. Sie helfen, diese Zeitung am Leben zu halten. Damit nd.bleibt.