Airbnb nimmt den Umweg durch Europa

Eine Studie zeigt, wie die Onlineplattform für Ferienwohnungen über Brüssel nationale und lokale Regelungen zum Schutz von Mietern angreift

  • Steffen Stierle
  • Lesedauer: 3 Min.

Airbnb - die größte Onlineplattform für Kurzzeitvermietungen - ist in aller Munde. Nicht mehr so sehr wegen den neuen Möglichkeiten, billige Städtetrips zu machen oder umgekehrt ein paar Euro extra zu verdienen, wenn man seine Wohnung übers Wochenende nicht selbst braucht. Im Mittelpunkt der Aufmerksamkeit steht das Problem, dass immer mehr Wohnungen zwecks Kurzzeitvermietungen vom Markt für Langzeitvermietungen verschwinden, was die Preise in die Höhe treibt und vor allem in touristisch beliebten Großstädten zur Verdrängung der einheimischen Bevölkerung beiträgt.

Städte wie Berlin, Barcelona oder Paris gehen daher mit neuen Gesetzen gegen Airbnb vor. Verstärkte Kontrollen, begrenzte Konzessionsvergaben oder das Verbot, Wohnraum in Ferienwohnungen umzuwidmen, sind Beispiele für Maßnahmen, mit denen die Städte ihre Bewohner vor einer übermäßigen Touristifizierung schützen wollen. Von Anfang an versucht Airbnb, gegen die neuen Gesetze vorzugehen. Am lokalen und nationalen Recht beißt sich der Konzern jedoch regelmäßig die Zähne aus.

Daher verfolgt das Plattformunternehmen nun eine neue Strategie, wie eine Analyse der Nichtregierungsorganisation Corporate Europe Observatory (CEO) zeigt: Über den »Umweg Europa« sollen die lokalen Beschränkungen geknackt werden. Schließlich sticht europäisches Recht nationales Recht aus - und ist zugleich wesentlich liberalisierungsfreundlicher und besser gegen demokratische Einflussnahme gehärtet.

Wie CEO zeigt, unternimmt Airbnb seit Jahren erhebliche Lobbyanstrengungen in Brüssel. Das Unternehmen ist Mitglied der Lobbyorganisation European Holiday Home Association (EHHA) geworden und pflegt engste Kontakte in die Generaldirektion Binnenmarkt.

Diese Bemühungen blieben nicht ohne Erfolg. So hat die Kommission »die Bedürfnisse der partizipativen Ökonomie« bereits in ihre Binnenmarktstrategie übernommen, zugesagt, EU-rechtliche Hürden abzubauen und die Mitgliedsstaaten ungebeten darauf hingewiesen, dass eine Begrenzung der Konzessionen für Ferienwohnungen aus ihrer Sicht eine europarechtlich »unzulässige Mengenbegrenzung« darstellt. Auch die Dienstleistungsfreiheit sei gefährdet, wenn lokale Behörden den Plattformen Steine in den Weg legten.

Die von Airbnb dominierte EHHA geht mit der mächtigen Kommission im Rücken bereits einen Schritt weiter: Vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) hat sie Klage gegen vier europäische Städte erhoben, darunter Berlin. Der EuGH hatte in den vergangenen Jahren immer wieder durch eine weite Auslegung der Binnenmarktfreiheiten auf sich aufmerksam gemacht - und so beispielsweise nationalstaatlich verankerte Streik- oder Kündigungsschutzrechte angegriffen.

Die Erfolgsaussichten für Airbnb scheinen gut zu sein. Dafür spricht auch die Novellierung des »Zweckentfremdungsverbotsgesetzes« in Berlin, durch die »Home Sharing« erleichtert werden soll, wie es beim zuständigen Senat heißt. Damit wolle man auch auf die Klage reagieren und gehe davon aus, dass diese damit hinfällig ist.

Schon jetzt zeigt sich, dass einmal mehr die Binnenmarktfreiheiten gegen nationalstaatliche oder lokale Gesetzbebung in Stellung gebracht werden. Da diese als »Grundfreiheiten der EU« quasi Verfassungsrang haben, sind sie politisch kaum zu knacken. CEO empfiehlt daher, auf das Subsidiaritätsprinzip zu setzen. Das besagt, dass die Zuständigkeit auf lokaler Ebene verbleiben soll, wenn die Angelegenheiten vor Ort besser geregelt werden können. So könne plausibel argumentiert werden, dass die Regulierung des Wohnungsmarktes aufgrund jeweiliger Besonderheiten auf der lokalen Ebene besser gesteuert werden kann als von Brüssel aus.

Zudem hofft man auf wachsenden Widerstand. »Hoffentlich zwingt der steigende Druck von unten die EU-Institutionen, Plattformen wie AirBnB unter demokratische Kontrolle zu bringen. Die Bedrohung für erschwinglichen Wohnraum ist zu real und zu dringend, um ignoriert zu werden«, sagt Kenneth Haar, der Autor der CEO-Analyse.

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