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  • Hasskriminalität in Berflin

Bisher kein Bleiberecht von Opfern rechter Gewalt beantragt

2017 beschlossene Regelung zum Schutz Betroffener von Hasskriminalität kam in Berlin noch nicht zum Einsatz

  • Lesedauer: 2 Min.

Berlin. Ein Jahr nach Inkrafttreten des Bleiberechts für Opfer rechter Gewaltstraftaten hat es in Berlin noch keinen einzigen derartigen Fall gegeben. Das geht aus einer am Dienstag veröffentlichten Antwort der Senatsinnenverwaltung auf eine parlamentarische Anfrage zweier LINKEN-Abgeordneter hervor. Bislang seien keine Anträge auf Erteilung eines Bleiberechts für Opfer von Hasskriminalität gestellt worden. Folglich seien auch keine Duldungen oder Aufenthaltserlaubnisse in diesem Zusammenhang erteilt worden.

Berlins Innensenator Andreas Geisel (SPD) hatte das Bleiberecht zum 1. Juli 2017 in Kraft gesetzt. Zuvor hatte das Nachbarland Brandenburg eine entsprechende Regelung auf den Weg gebracht. Ziel der Regelung ist es, Opfer rechter Gewalt stärker zu schützen. Ausreisepflichtige Ausländer und deren nahe Angehörige, die »erheblicher« rechtsmotivierter Hasskriminalität ausgesetzt waren, sollten im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten eine Bleibeperspektive in Deutschland erhalten. Den Tätern sollte klar gemacht werden, dass ihre Straftaten zu nichts führen und genau das Gegenteil dessen bewirken, was sie vielleicht im Kopf haben.

Das Verfahren in Berlin sieht vor, dass Opfern von Gewaltstraftaten im Zusammenhang mit Hasskriminalität für die Dauer des Strafverfahrens Duldungen erteilt werden. Im Anschluss daran soll für die Betroffenen je nach Ausgang des Verfahrens die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis im Zuge eines Härtefallverfahrens angestrebt werden. Die Regelung findet keine Anwendung, wenn zum Beispiel im Laufe des Strafverfahrens festgestellt wird, dass die Betroffenen ihre Opferrolle selbst herbeigeführt haben oder selber dafür verantwortlich gewesen sind. Auch rechtskräftig verurteilte oder von der Polizei als besonders gefährlich eingeschätzte Personen fallen nicht unter die Regelung.

Wie es in der Antwort der Senatsinnenverwaltung auf die parlamentarische Anfrage weiter heißt, denkt das Land Berlin mittlerweile über eine Ausweitung der Regelung nach. Zukünftig solle diese auch für Personen gelten, die zwar zum Tatzeitpunkt noch im Besitz eines Aufenthaltstitels waren, jedoch später ausreisepflichtig werden. Dazu müssten relevante Informationen über solche Fälle an die Ausländerbehörde übermittelt werden, hieß es. Derzeit werde die neue Regelung mit der Senatsjustizverwaltung abgestimmt. epd/nd

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