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Mächtige Feinde
Jürgen Amendt über das Urteil zur Rundfunkgebühr
Das Bundesverfassungsgericht hat ein eindeutiges Urteil gesprochen: Der Rundfunkbeitrag verstößt nicht gegen das Grundgesetz. Dass die Erhebung der Gebühr für Zweitwohnungen von den Karlsruher Richtern gekippt wurde, ist eine Marginalie. Dennoch wird die Debatte weitergehen, denn die Gegner des öffentlich-rechtlichen Mediensystems sind mächtig. Das wird schon an den Schlagzeilen deutlich, mit denen bestimmte Medien auf das Urteil reagierten. »Gericht kippt Zwangsgebühr für Zweitwohnung« hieße es auf dem Portal einer großen Boulevard-Postille aus dem Hause Springer. Wer »Zwangsgebühr« sagt, meint auch: Weg mit ARD und ZDF!
Dabei ist Kritik an der Finanzierungsstruktur der Öffentlich-Rechtlichen durchaus angebracht. Der Verfassungsrechtler Paul Kirchhof, Bruder des jetzigen Vizepräsidenten des Bundesverfassungsgerichts, Ferdinand Kirchof, der den Vorsitz bei der Verhandlung zur Rundfunkgebühr führte, forderte schon vor acht Jahren in einem Gutachten für ARD und ZDF unter anderem die Werbe- und Sponsoringfreiheit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und ein von Einschaltquoten unabhängiges, qualitativ hochwertiges Programm. Nichts davon wurde im Rundfunkbeitragsstaatsvertrag von 2013 umgesetzt.
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