Familien ab 2019 entlastet

Gesetzentwurf

  • Lesedauer: 2 Min.

Familien in Deutschland sollen ab 2019 bei der Steuer entlastet werden. Die Bundesregierung beschloss Ende Juni einen entsprechenden Gesetzentwurf von Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD).

Konkret plant die Regierungskoalition folgenden Entlastungen:

Kindergeld: Zum 1. Juli 2019 soll das Kindergeld um zehn Euro im Monat pro Kind steigen. Für das erste und zweite Kind beträgt es dann 204 Euro, für das dritte Kind 210 Euro und für jedes weitere Kind 235 Euro. Hartz-IV-Empfänger haben von dieser Anhebung jedoch nichts, weil bei ihnen das Kindergeld vollständig auf die Grundsicherung angerechnet wird. Dasselbe gilt für Alleinerziehende, die Unterhaltsvorschuss beziehen. Ab Anfang 2021 soll das Kindergeld um weitere 15 Euro steigen.

Kinderfreibetrag: Der Kinderfreibetrag bei der Einkommensteuer wird ebenfalls angehoben, allerdings schon ein halbes Jahr früher als das Kindergeld. Ab 1. Januar 2019 steigt dieser Freibetrag pro Kind um 192 Euro, also von derzeit 7428 Euro auf dann 7620 Euro. Für das Jahr 2020 ist eine weitere Anhebung auf dann 7812 Euro vorgesehen.

Grundfreibetrag: Die Bundesregierung plant darüber hinaus Entlastungen, von denen auch Kinderlose profitieren. So soll der steuerliche Grundfreibetrag ab Januar 2019 von bisher 9000 Euro auf 9168 Euro steigen. Einkommen unterhalb dieses Wertes bleiben steuerfrei.

Außerdem will die Regierungskoalition kleinere und mittlere Einkommen bei der kalten Progression entlasten. Dieser Effekt entsteht, wenn Lohnerhöhungen nur die Teuerung ausgleichen. Durch den Tarifverlauf bei der Einkommensteuer kann es derzeit passieren, dass jemand bei einem Gehaltsplus überproportional mehr Steuern zahlt. Dieses Problem soll nun abgemildert werden.

Laut Bundesregierung zahlt eine Familie mit zwei Kindern und einem Bruttojahreseinkommen von 60 000 Euro im Jahr 2019 insgesamt 251 Euro weniger an Steuern als jetzt. Bei einem Familieneinkommen von 120 000 Euro brutto beträgt die Entlastung 380 Euro im Jahr.

Baukindergeld: Auch das Baukindergeld ist beschlossene Sache. In Zukunft will der Bund Eltern fördern, wenn sie ein Haus bauen oder eine Wohnung kaufen wollen. Das Gesetz dazu soll im Herbst kommen. Dann können Eltern rückwirkend zum 1. Januar 2018 und noch bis 2020 einen Antrag bei der KfW-Förderbank stellen.

Pro Kind unter 18 Jahren erhalten sie 1200 Euro jährlich - über einen Zeitraum von zehn Jahren also insgesamt 12 000 Euro für jedes Kind. Beim Baukindergeld gilt eine Einkommensgrenze. Die Einkommensgrenze liegt bei 75 000 Euro zu versteuerndem Haushaltseinkommen. Hinzukommt eine Freigrenze von 15 000 Euro pro Kind. Ein Ehepaar mit einem Kind darf also nicht mehr als 90 000 Euro im Jahr verdienen, sonst hat es keinen Anspruch auf das Baukindergeld.

Vom Tisch ist die Begrenzung der Wohnraumgröße. Die SPD wollte keine Wohnungen fördern, die größer als 120 Quadratmeter sind. Damit konnte sich der Bundesfinanzminister allerdings nicht durchsetzen. nd

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