Rüsten für alle Fälle

Prüfung eines Einsatzes der Bundeswehr in Syrien sorgt für Aufregung

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Berlin. Das Grundgesetz verbietet jeden Angriffskrieg, auch das deutsche Straf- sowie das Völkerstrafrecht sanktionieren Angriffshandlungen oder deren Vorbereitung. Wieso aber lässt Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen (CDU) dennoch prüfen, ob und wie sich die Bundeswehr bei einem möglichen Chemiewaffeneinsatz an Vergeltungsaktionen gegen das syrische Assad-Regime beteiligen könnte? Das jedenfalls hatte die »Bild«-Zeitung am Montag berichtet.

Als die USA, Großbritannien und Frankreich im April schon einmal so einen Angriff ausführten, hat Deutschland diesen politisch unterstützt, sich aber militärisch herausgehalten. Der Militärschlag wurde vom wissenschaftlichen Dienst des Bundestags als völkerrechtswidrig eingestuft. Nun aber seien im Verteidigungsministerium verschiedene Optionen diskutiert worden. Sie reichten von Aufklärungsflügen und einer Schadensanalyse nach einem Angriff bis zur Teilnahme an Kampfeinsätzen. Das Parlament, so »Bild« weiter, solle im Fall eines schnellen militärischen Eingreifens erst nachträglich befragt werden.

Seit Wochen wird in Ost wie West über einen möglichen Chemiewaffeneinsatz bei der jetzt gestarteten Offensive gegen die Rebellenhochburg Idlib debattiert. LINKE- und Grünenpolitiker lehnen ebenso wie die SPD-Chefin Andrea Nahles eine deutsche Militäraktion ab. Außenminister Heiko Maas (SPD) reagierte zurückhaltend. Regierungssprecher Steffen Seibert wollte sich nicht an Spekulationen beteiligen. Aus dem Hause von der Leyens war zu hören, es sei eine Selbstverständlichkeit, dass Militärs in Szenarien denken und planen müssten. Das sage aber nichts über deren Wahrscheinlichkeit aus, in jedem Fall müsse ein Einsatz mit dem Parlamentsbeteiligungsgesetz in Einklang stehen. hei Seite 2

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