Höhere Löhne bei öffentlichen Aufträgen

Thüringen: Rot-Rot-Grün will laut Gesetzentwurf einen Mindestlohn von 9,54 Euro festschreiben

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Erfurt. Unternehmen, die Aufträge vom Freistaat Thüringen bekommen wollen, sollen ihren Mitarbeitern höhere Stundenlöhne als den üblichen Mindestlohn zahlen. Das geht aus einem Gesetzentwurf von Rot-Rot-Grün hervor, den Landeswirtschaftsminister Wolfgang Tiefensee (SPD) am Dienstag vorstellte. Demnach müssten Firmen mindestens 9,54 Euro pro Stunde zahlen, wenn sie einen öffentlichen Auftrag erhalten wollen. Der bundesweit gültige Mindestlohn liegt bei 8,84 Euro.

Die Thüringer Industrie- und Handelskammern (IHK) nannten das Vorhaben unpraktikabel. Unterschiedliche Lohnuntergrenzen verursachten bei Bietern und Vergabestellen zusätzlichen Aufwand, erklärte der Hauptgeschäftsführer der IHK Erfurt, Gerald Grusser. Unternehmen müssten dann unterschiedliche Mindestlöhne für öffentliche und private Aufträge zahlen und sie dokumentieren, argumentierte die IHK.

Tiefensee sagte, ihm sei als Sozialdemokrat und Wirtschaftsminister daran gelegen, alle Mittel zu nutzen, damit Thüringen vom Image des Billiglohn-Landes wegkomme. Mit Blick auf die Rente reicht nach Tiefensees Auffassung auch ein Stundenlohn von 9,54 Euro nicht aus. Dass die Landesregierung über den Mindestlohn von 8,84 Euro hinausgehe, sei ein Zeichen dafür, »dass wir meinen, es müsste mehr sein«. Einem Gutachten im Auftrag des Wirtschaftsministerium zufolge wurden 2016 öffentliche Aufträge mit einem Volumen von 480 Millionen Euro vergeben. Laut Gesetzentwurf könnten auch soziale und ökologische Faktoren eine wesentliche Rolle spielen. Wenn etwa zwei Firmen gleichwertige Angebote abgeben, soll die Firma den Auftrag erhalten, die etwa Langzeitarbeitslose oder Schwerbehinderte beschäftigt. Sind die Angebote nicht gleichwertig, könnten soziale Aspekte berücksichtigt werden. Sie sollen aber nicht verpflichtend sein. Die CDU-Landtagsfraktion nannte die geplanten Regelungen »windelweiche Kann-Bestimmungen«. dpa/nd

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