Längere Staatshilfe für Flüchtlinge
Finanzunterstützung für Länder und Kommunen bis Ende 2019 zugesagt
Berlin. Die 2016 hinsichtlich der Flüchtlingsunterstützung vereinbarten Bundeshilfen für Länder und Kommunen werden um ein weiteres Jahr bis Ende 2019 verlängert. Das teilte das Finanzministerium am Dienstag in Berlin auf Nachfrage mit. Der Gesetzentwurf soll an diesem Mittwoch im Kabinett verabschiedet werden. Hinzu kämen Entlastungen für die Länder, die nicht im Zusammenhang stünden mit der Bewältigung der Ausgaben für die Integration von Flüchtlingen, erklärte eine Sprecherin. Den Angaben des Bundesfinanzministeriums zufolge stellt der Bund den Ländern und Kommunen für das kommende Jahr 6,85 Milliarden Euro zur Bewältigung von fluchtbedingten Integrationskosten zur Verfügung. Darin enthalten sind laut Ministerium die Integrationspauschale in Höhe von 2,44 Milliarden Euro und die Entlastung der Kommunen bei den Kosten für Unterkünfte in Höhe von 1,8 Milliarden Euro. 500 Millionen Euro zahlt der Bund den Ländern für die soziale Wohnraumförderung. epd/nd
Wir haben einen Preis. Aber keinen Gewinn.
Die »nd.Genossenschaft« gehört den Menschen, die sie ermöglichen: unseren Leser*innen und Autor*innen. Sie sind es, die mit ihrem Beitrag linken Journalismus für alle sichern: ohne Gewinnmaximierung, Medienkonzern oder Tech-Milliardär.
Dank Ihrer Unterstützung können wir:
→ unabhängig und kritisch berichten
→ Themen sichtbar machen, die sonst untergehen
→ Stimmen Gehör verschaffen, die oft überhört werden
→ Desinformation Fakten entgegensetzen
→ linke Debatten anstoßen und vertiefen
Jetzt »Freiwillig zahlen« und die Finanzierung unserer solidarischen Zeitung unterstützen. Damit nd.bleibt.