Betriebskostenpauschale für Geburtshäuser steigt

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Berlin. Die Betriebskostenpauschale für Geburtshäuser steigt ab dem 1. Januar 2019 von derzeit 707 Euro auf 804 Euro pro Geburt. Das bedeutet eine Steigerung um 13,7 Prozent. Darauf einigten sich der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sowie drei Berufsorganisationen der Hebammen. Die GKV zahlt außer den eigentlichen Hebammenleistungen im Geburtshaus auch die Kosten für die räumliche und sachliche Ausstattung sowie für zusätzliches Personal. nd

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