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Verwaltungsgericht München: »Nur für Frauen« ist unzulässig
Das Sicherheitsgefühl von Frauen soll verbessert werden/ Ein 26-jähriger Jurastudent fühlte sich diskriminiert und klagte
München - Städte und Gemeinden dürfen auf öffentlichen Parkplätzen laut Verwaltungsgericht München keine Frauenparkplätze ausweisen. Der zuständige Richter wollte die grundsätzliche Notwendigkeit von Frauenparkplätzen nicht diskutieren, sondern berief sich lediglich auf die Straßenverkehrsordnung: Diese kenne aber keine Beschilderung eines ausschließlich für Frauen reservierten Parkplatzes. Der Rechtsstreit endete am Mittwoch ohne Urteil.
Ein 26-jähriger Jurastudent hatte sich durch die Beschilderung auf einem Parkplatz in Eichstätt diskriminiert gefühlt und geklagt. Dort hatte die Stadt nach einem tätlichen Angriff auf eine Frau Parkplätze nur für Frauen ausgewiesen. Dies ist in vielen Städten üblich, um das Sicherheitsgefühl von Frauen im öffentlichen Raum zu erhöhren. Die Parkplätze befinden sich meist näher an Ausgängen oder Fluchtwegen oder sind besser beleuchtet.
Auch wenn die zuständige Behörde die Beschilderung als Frauenparkplatz nicht als rechtsbindend, sondern als reine Empfehlung verstanden wissen wollte, dürfe sie nicht solche Schilder aufstellen, erklärte der Richter. Auf privat betriebenen Parkplätzen etwa von Supermärkten oder in privaten Parkhäusern sei das Ausweisen von Frauenparkplätzen aber zulässig.
In der mündlichen Verhandlung einigten sich Kläger und Stadt nun aber darauf, dass die Stadt bis spätestens Ende Februar statt der bisherigen »Nur für Frauen«-Schilder andere Schilder montiert, die lediglich eine Empfehlung oder Bitte für das Parken nur durch Frauen aussprechen. Hans Bittl, Verwaltungsdirektor von Eichstätt bezeichnete den Ausgang der Verhandlung als »Sieg für die Frauenparkplätze'«. Das Verfahren wurde mit der Einigung eingestellt. AFP/nd
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