Bewährungsstrafen für Spenden-Veruntreuung
Augsburg. Weil sie sich mit Spenden für krebskranke Kinder ein luxuriöses Leben gegönnt haben, sind zwei Vereinsvorstände vom Amtsgericht Augsburg zu Haftstrafen auf Bewährung verurteilt worden. Die Angeklagten hatten sich immer wieder Geld des bayernweit aktiven Hilfsvereins auf eigene Konten überwiesen. Der Richter verurteilte die 50-jährige Frau am Donnerstag zu 22 Monaten Bewährung, ihr getrennt lebender 39-jähriger Ehemann erhielt 20 Monate. Beide müssen je 40 000 Euro an Organisationen zahlen, die sich um krebskranke Kinder kümmern. Außerdem wird zur Wiedergutmachung des Schadens weiteres Geld bei den Angeklagten eingezogen. Das Haus des Paares wurde zwangsversteigert, um die Zahlungen zu ermöglichen. In der Anklage war aufgelistet, dass das Paar in zwei Jahren etwa 167 000 Euro für kranke Kinder gesammelt habe, aber nur rund 15 000 Euro wirklich für diesen Zweck verwendet wurde. dpa/nd
Wir stehen zum Verkauf. Aber nur an unsere Leser*innen.
Die »nd.Genossenschaft« gehört denen, die sie lesen und schreiben. Sie sichern mit ihrem Beitrag, dass unser Journalismus für alle zugänglich bleibt – ganz ohne Medienkonzern, Milliardär oder Paywall.
Dank Ihrer Unterstützung können wir:
→ unabhängig und kritisch berichten
→ übersehene Themen in den Fokus rücken
→ marginalisierten Stimmen eine Plattform geben
→ Falschinformationen etwas entgegensetzen
→ linke Debatten anstoßen und weiterentwickeln
Mit »Freiwillig zahlen« oder einem Genossenschaftsanteil machen Sie den Unterschied. Sie helfen, diese Zeitung am Leben zu halten. Damit nd.bleibt.