Verfahren gegen SS-Mann soll eingestellt werden
Münster. Das Landgericht Münster will das Verfahren gegen einen ehemaligen SS-Wachmann im Konzentrationslager Stutthof einstellen. Laut einem Gutachten soll der 95 Jahre alte Angeklagte auch weiterhin nicht verhandlungsfähig sein, teilte das Gericht am Montag mit. Wegen einer schweren Herzerkrankung und sichtlich fortschreitender Einschränkungen sei er nicht mehr in der Lage, einem Strafprozess in angemessenem Maße zu folgen. Der Transport des Hochbetagten ins Landgericht und seine Teilnahme an den Verhandlungsterminen bedeuteten nach Einschätzung des Sachverständigen eine erhebliche Gesundheitsgefahr. Weil die Krankheit nicht reversibel sei, bestehe die Verhandlungsunfähigkeit auch in Zukunft mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit weiter. Deshalb prüft die Kammer nun, das Verfahren einzustellen. Zuvor können die Beteiligten Stellung nehmen. Der Prozess war Ende 2018 immer wieder ausgesetzt worden, weil der Angeklagte im Krankenhaus lag. In dem Verfahren wird dem Mann aus dem Kreis Borken von der Anklage hundertfache Beihilfe zum Mord in dem deutschen KZ Stutthof bei Danzig von 1942 bis 1944 vorgeworfen. Nach Angaben der für die Aufklärung von NS-Verbrechen zuständigen Zentralen Stelle in Ludwigsburg starben bis Kriegsende 65 000 Menschen in Stutthof und seinen Nebenlagern sowie auf den sogenannten Todesmärschen. dpa/nd
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