Gericht gewährt Hartz IV bei unterbrochener Haft
Celle. Strafgefangene können nach einem Urteil des Landessozialgerichtes Niedersachsen während einer Haftunterbrechung durch einen Krankenhausaufenthalt Hartz-IV-Leistungen bekommen. Zwar hätten sie während der Haft grundsätzlich keinen Anspruch, da sie im Gefängnis versorgt seien. Werde jedoch die Vollstreckung der Freiheitsstrafe für die Dauer einer stationären Behandlung außerhalb des Strafvollzugs unterbrochen, sieht das nach dem am Montag in Celle bekanntgemachten Urteil anders aus. Geklagt hatte ein 50-jähriger Langzeithäftling. Im Jahre 2016 wurde er herzkrank und brauchte eine Krankenhausbehandlung mit anschließender Reha. Für diese Zeit forderte er eine Unterstützung ein. epd/nd
Wir haben einen Preis. Aber keinen Gewinn.
Die »nd.Genossenschaft« gehört den Menschen, die sie ermöglichen: unseren Leser*innen und Autor*innen. Sie sind es, die mit ihrem Beitrag linken Journalismus für alle sichern: ohne Gewinnmaximierung, Medienkonzern oder Tech-Milliardär.
Dank Ihrer Unterstützung können wir:
→ unabhängig und kritisch berichten
→ Themen sichtbar machen, die sonst untergehen
→ Stimmen Gehör verschaffen, die oft überhört werden
→ Desinformation Fakten entgegensetzen
→ linke Debatten anstoßen und vertiefen
Jetzt »Freiwillig zahlen« und die Finanzierung unserer solidarischen Zeitung unterstützen. Damit nd.bleibt.