Gericht gewährt Hartz IV bei unterbrochener Haft
Celle. Strafgefangene können nach einem Urteil des Landessozialgerichtes Niedersachsen während einer Haftunterbrechung durch einen Krankenhausaufenthalt Hartz-IV-Leistungen bekommen. Zwar hätten sie während der Haft grundsätzlich keinen Anspruch, da sie im Gefängnis versorgt seien. Werde jedoch die Vollstreckung der Freiheitsstrafe für die Dauer einer stationären Behandlung außerhalb des Strafvollzugs unterbrochen, sieht das nach dem am Montag in Celle bekanntgemachten Urteil anders aus. Geklagt hatte ein 50-jähriger Langzeithäftling. Im Jahre 2016 wurde er herzkrank und brauchte eine Krankenhausbehandlung mit anschließender Reha. Für diese Zeit forderte er eine Unterstützung ein. epd/nd
Wir stehen zum Verkauf. Aber nur an unsere Leser*innen.
Die »nd.Genossenschaft« gehört denen, die sie lesen und schreiben. Sie sichern mit ihrem Beitrag, dass unser Journalismus für alle zugänglich bleibt – ganz ohne Medienkonzern, Milliardär oder Paywall.
Dank Ihrer Unterstützung können wir:
→ unabhängig und kritisch berichten
→ übersehene Themen in den Fokus rücken
→ marginalisierten Stimmen eine Plattform geben
→ Falschinformationen etwas entgegensetzen
→ linke Debatten anstoßen und weiterentwickeln
Mit »Freiwillig zahlen« oder einem Genossenschaftsanteil machen Sie den Unterschied. Sie helfen, diese Zeitung am Leben zu halten. Damit nd.bleibt.