EU-Kommission droht Autoherstellern mit Bußgeldern

BMW, Daimler und Volkswagen sollen gegen EU-Wettbewerbsvorschriften verstoßen haben

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Brüssel. Den Autobauern BMW, Daimler und Volkswagen drohen wegen illegaler Absprachen bei der Abgastechnik empfindliche Bußgelder. Die EU-Kommission habe »Anlass zur Sorge«, dass die drei Konzerne gegen die EU-Wettbewerbsvorschriften verstoßen haben könnten, erklärte Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager am Freitag in Brüssel. Die Behörde verschickte demnach Schreiben mit ihren Beschwerdepunkten an alle drei Unternehmen - die Autobauer können nun zunächst dazu Stellung nehmen.

Die Kommission sei der »vorläufigen Ansicht«, dass sich BMW, Daimler und VW an »systematischen Absprachen beteiligten«, teilte die EU-Kommission mit. Es geht dabei um Absprachen zwischen 2006 und 2014 bei Systemen der Abgasreinigung. Die Konzerne sollen sich darauf verständigt haben, »den Wettbewerb bei der Entwicklung von Technologien zur Reinigung der Emissionen von Diesel- und Benzin- Pkw einzuschränken«, erläuterte die EU-Behörde.

Konkret geht es etwa um Absprachen zur Größe von Harnstoff-Tanks für Stickoxid-Katalysatoren in Dieselautos. Auch Dosierstrategien und Reichweiten pro Tankfüllung sollen abgesprochen worden sein. Außerdem sollen die Hersteller vereinbart haben, keine Partikelfilter gegen Feinstaub in Benzinautos einzubauen.

Laut Kommission geht es nicht um Preisabsprachen oder eine Marktaufteilung. Gleichwohl könnte das Verhalten der Autobauer darauf abgezielt haben, den »Innovationswettbewerb bei diesen beiden Abgasreinigungssystemen einzuschränken« und Verbrauchern damit die Möglichkeit zu verwehren, »umweltfreundlichere Fahrzeuge zu kaufen«.

Die EU-Kommission hatte im September eine eingehende Untersuchung eingeleitet, die Beschwerdebriefe sind Teil dieses Prozesses. Die Autobauer dürfen nun die Untersuchungsakte der Kommission einsehen, schriftlich Stellung nehmen und eine mündliche Anhörung beantragen. Sollte die Kommission letztlich zu der Überzeugung gelangen, dass das Wettbewerbsrecht verletzt wurde, kann sie den Firmen Geldbußen von bis zu zehn Prozent des weltweiten Jahresumsatzes auferlegen.

Eine Daimler-Sprecherin erklärte, der Autobauer habe »Kenntnis über den Erlass der Beschwerdepunkte«. Allerdings erwarte das Unternehmen in dieser Sache »kein Bußgeld«, denn Daimler habe »frühzeitig und umfassend mit der Europäischen Kommission als Kronzeuge kooperiert«. Mit Verweis auf das laufende Verfahren wollte sich Daimler darüber hinaus nicht äußern.

Volkswagen bestätigte den Erhalt des Schreibens. Ein Sprecher erklärte, VW werde die Beschwerdepunkte nun prüfen und sich nach Auswertung der Untersuchungsakte äußern. Er verwies darauf, dass die Kommission »grundsätzlich« Kooperationen zwischen Herstellern zu technischen Fragen anerkenne. Zu den Vorwürfen hinsichtlich unzulässiger Abschalteinrichtungen gebe es zudem keine Verbindung. AFP/nd

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