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  • Deutsche Wohnen & Co enteignen

Kein Versprechen im Westend

Deutsche Wohnen hält Mietobergrenzen bei Abriss und Neubau für »unverhältnismäßig«

  • Nicolas Šustr
  • Lesedauer: 3 Min.

»Offensichtlich nicht ernst gemeint«, urteilte Stadtentwicklungssenatorin Katrin Lompscher (LINKE) kürzlich über die Ankündigung der Deutsche Wohnen, soziale Mietbegrenzungen in ihren Beständen einzuführen. Mit dieser Einschätzung liegt die Senatorin wohl nicht ganz daneben, wie sich im Falle der vom Konzern geplanten Neubebauung der Siedlung Westend in Charlottenburg-Wilmersdorf zeigt.

»Die Forderung nach einer unbefristeten Härtefallregelung lehnen wir ab«, heißt es in einem Schreiben der Deutsche Wohnen an den Charlottenburg-Wilmersdorfer Baustadtrat Oliver Schruoffeneger (Grüne) vom 10. Mai, das »nd« vorliegt. Die Bezirksverordnetenversammlung (BVV) hatte mit den Stimmen von SPD, Grünen und LINKE bereits im Dezember 2018 weitreichende Forderungen an den Konzern beschlossen, damit dieser eine Genehmigung für den Abriss von 212 Wohnungen im Bestand und den anschließenden Neubau von 580 Wohnungen erhält. »Die Deutsche Wohnen nimmt in den Mietvertrag über die Neubauwohnung eine unbefristete Härtefallregelung auf, wonach die Bruttowarmmiete 30 Prozent des Nettohaushaltseinkommens nicht übersteigen darf«, lautet eine der Forderungen für Bestandsmieter in dem Beschluss.

Dabei kündigte die Deutsche Wohnen in ihrem zum 1. Juli in Kraft getretenen »Versprechen an die Mieter« an, »die Bruttowarmmiete nach Modernisierungen nur so zu erhöhen, dass sie maximal 30 Prozent des Nettoeinkommens eines Haushaltes beträgt«, auch für Erhöhungen nach Mietspiegel soll diese Grenze gelten. Doch für das Neubauvorhaben bezeichnet der Wohnkonzern die Forderung als »unverhältnismäßig, da mit ihr das Einkommensrisiko der Bestandsmieter - für die gesamte Dauer des Mietverhältnisses - auf uns als Vermieter verlagert würde«.

Generell zeigt sich die Deutsche Wohnen in dem Schreiben an Schruoffeneger »mehr als überrascht«, dass sich das Land Berlin nicht an den am 13. März 2018 geschlossenen städtebaulichen Vertrag gebunden fühle, »sondern das Verfahren gestoppt hat und weitere Forderungen an uns richtet«.

Dem BVV-Beschluss zufolge soll der Ersatzwohnraum für die 212 abzureißenden Wohnungen gemäß dem novellierten Zweckentfremdungsverbotsgesetz für 7,92 Euro pro Quadratmeter vermietet werden. »Aus unserer Sicht enthält der Durchführungsvertrag abschließende Regelungen und Bestimmungen zu den in der Siedlung geplanten Mieten«, entgegnet die Deutsche Wohnen. Man biete dem Baustadtrat jedoch an, diesen Punkt »ergebnisoffen« zu erörtern.

Diesen und weitere Punkte will die Deutsche Wohnen jedoch nicht im Bebauungsplanverfahren, sondern erst im konkreteren Baugenehmigungsverfahren für die Häuser klären. Die BVV fordert hingegen schon jetzt den Abschluss konkreter Vorverträge mit den Bestandsmietern, damit diese Klarheit darüber haben, welchen Grundriss und welche Lage oder Größe ihre künftigen Wohnungen haben werden. Ohne Abschluss von Vorverträgen sei die Deutsche Wohnen nicht an die Einhaltung ihrer Versprechen gebunden, heißt es in einer Einschätzung der Linksfraktion Charlottenburg-Wilmersdorf dazu.

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Nach den Kurseinbrüchen infolge der Kampagne »Deutsche Wohnen & Co enteignen« und des Berliner Mietendeckels versuche der Konzern, mit seinem »Versprechen an die Mieter« seine Aktionäre zu beruhigen und sein Image aufzupolieren, sagt Niklas Schenker, Chef der Linksfraktion im Bezirk. »Doch die Deutsche Wohnen hält in Westend an ihrer unsozialen Geschäftspolitik fest: Der Konzern lehnt gesetzliche Bestimmungen ab, die für alle anderen gelten, wie das Zweckentfremdungsverbot«, so Schenker weiter. »Das Versprechen der Deutsche Wohnen ist das Papier nicht wert, auf dem es steht«, glaubt er.

Die Deutsche Wohnen teilt auf nd-Anfrage mit, dass man das Projekt weiterhin umsetzen möchte und gesprächs- und verhandlungsbereit sei.

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