Urteil: Spätis müssen sonntags zu bleiben

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Spätshops müssen einem Gerichtsurteil zufolge auch an Sonntagen grundsätzlich geschlossen bleiben. »Berliner ›Spätis‹ sind typischerweise allgemein und unspezifisch auf die Versorgung der näheren Umgebung und nicht auf den spezifischen Bedarf von Touristen ausgerichtet«, teilte das Verwaltungsgericht Berlin am Mittwoch nach einer entsprechenden Entscheidung mit. »Deswegen dürfen sie weiterhin sonntags grundsätzlich nicht öffnen.« Hintergrund war die Klage einer Inhaberin eines Spätis im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf, die sich auf eine Ausnahme im Berliner Ladenöffnungsgesetz berufen hatte, wonach Läden auch am Sonntag öffnen dürfen, wenn sie bestimmte Waren für Touristen »zum sofortigen Verzehr« anbieten. Die FDP kritisierte die gesetzlichen Bestimmungen. »Das jüngste Verwaltungsgerichtsurteil zeigt, dass die gesetzliche Lage dringend geändert werden muss«, so der wirtschaftspolitische Sprecher der FDP-Fraktion im Abgeordnetenhaus, Florian Swyter. dpa/nd

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