Vier Jahre Haft

36-Jähriger muss wegen Straftaten hinter Gitter

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Hamburg. Zwei Jahre nach den Protesten am Rande des G20-Gipfels in Hamburg hat das Amtsgericht die bisher höchste Freiheitsstrafe gegen einen Tatverdächtigen verhängt. Ein 36-Jähriger wurde am Montag zu vier Jahren Gefängnis verurteilt, wie ein Gerichtssprecher am Dienstag bestätigte.

Der Angeklagte, der bereits mehrere Vorstrafen hat, soll am 7. Juli 2017 im Bereich des linksautonomen Kulturzentrums Rote Flora sechs leere Flaschen auf Polizeibeamte geworfen haben. Außerdem habe er andere zum Mitmachen aufgefordert. Deshalb sei er laut dem Gericht für die »Gewaltexzesse mit verantwortlich« und müsse dafür zur Rechenschaft gezogen werden.

Bei dem Urteil nahm allerdings eine weitere Körperverletzung, die der Angeklagte unabhängig von den G20-Protesten im März 2017 begangen hatte, einen hohen Anteil an der Gesamtstrafe ein. Dabei hatte der 36-Jährige einen Mann mit Schlägen und Tritten schwer verletzt.

Mit 50 Prozesstagen und fast 15 Monaten Verhandlungsdauer war es nach Angaben des Gerichtssprechers der bisher längste G20-Prozess. Bis Ende Mai hatte die Staatsanwaltschaft mehr als 900 Verfahren gegen 1228 Beschuldigte eingeleitet. Dabei wurden 310 Anklagen erhoben und mehr als 180 Urteile gesprochen. Sechs Angeklagte wurden bisher zu Haftstrafen ohne und 59 zu Haftstrafen mit Bewährung verurteilt. Gegenüber den Sicherheitsbehörden scheint der Aufklärungswille dagegen weniger stark ausgeprägt: 94 von 154 Ermittlungsverfahren gegen Polizisten wurden eingestellt, in keinem einzigen Fall wurde Anklage erhoben.

Die »Soko Schwarzer Block« führt anhaltend öffentlichkeitswirksame Repressionsmaßnahmen gegen Demonstranten durch. Mitte Mai durchsuchte die Polizei Wohnungen in acht Hamburger Stadtteilen. Anfang Juli begann außerdem die sechste Runde der Öffentlichkeitsfahndung. Erneut wurden Fotos von dreizehn unbekannten Personen ins Netz gestellt, wie die Polizei mitteilte. Damit veröffentlichten die Beamten bis heute insgesamt Bilder von 400 Personen, von von diesen wurden bisher 133 identifiziert.

Hamburgs Datenschutzbeauftragter Johannes Caspar hatte die computergestützte Gesichtserkennung der Polizei scharf kritisiert. Er ordnete die Löschung der Datenbanken an - und wurde ignoriert. nd/Agenturen

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