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Vom Verschwinden des Konjunktivs

Vorverurteilungen sind in Mode. Umso schlimmer, dass sich staatliche Behörden daran beteiligen, meint Christoph Ruf

Der Schauspieler Brad Pitt hat vergangene Woche in einem Interview durchblicken lassen, dass er alkoholkrank war. Geholfen hat ihm eine Therapie, die über eineinhalb Jahre viele Gesprächsrunden bei den »Anonymen Alkoholikern« beinhaltete. Pitt ist den anderen Menschen in der Runde dankbar, dass sie das, was der Promi über sich berichtete, für sich behalten und nicht an die Medien verkauft haben.

Weniger Glück hatten zuletzt Christoph Metzelder und Bakery Jatta, deren vermeintliche oder tatsächliche Geschichten in der »BILD«-Zeitung standen, bevor sie auch nur die Chance hatten zu erfahren, was man ihnen eigentlich vorwirft. Im Falle von Jatta stand der mittlerweile widerlegte Vorwurf im Raum, er solle bei der Einreise nach Deutschland falsche Angaben zu Namen und Geburtsdatum gemacht haben. Bei Metzelder geht es um den Vorwurf, er habe kinderpornografische Bilder verbreitet. Dass das nicht nur widerlich, sondern hart zu bestrafen wäre, steht außer Frage. Doch zu klären hat so etwas weder die »BILD« noch das »gesunde Volksempfinden«, sondern einzig und alleine die Justiz.

Bis das geschehen ist, ist die Verwunderung darüber erlaubt, dass ein Mann, der in der Lage ist, seinen Namen zu schreiben, ausgerechnet per WhatsApp kompromittierende Bilder an eine Frau geschickt haben soll, mit der er zum damaligen Zeitpunkt eine Affäre oder Beziehung hatte. Bilder, die kinderpornografisch sind.

Sollte das doch der Fall sein, wäre Metzelder erledigt, und das nicht nur gesellschaftlich. Das Problem an dieser Feststellung ist allerdings: Sollte es nicht der Fall sein, wird es ihm kaum besser ergehen. Denn diejenigen, die jetzt im Internet Kopf-oder-Schwanz-ab-Parolen verbreiten, werden die gewetzten Messer nicht beiseite legen. Nicht in einem Land, in dem die Fließgeschwindigkeit auf der Autobahn um 50 Kilometer pro Stunde absinkt, weil sich die Gaffer den Unfall auf der gegenüberliegenden Spur anschauen wollen und in dem Mit-Dreck-Werfen Volkssport ist.

Es gibt Medien, die genau auf diesen Volkssport spezialisiert sind, doch das ist weder im Falle Jatta noch im Fall Metzelder der Skandal. Man wirft ja auch nicht den Börsennachrichten vor, dass sie Aktienkurse referieren. Ein echter Skandal ist es hingegen, dass staatliche Behörden offenbar auch in diesen Fällen als undichte Stellen fungierten, oder nur allzu gerne Auskunft in Fällen gaben, in denen es auf Presseanfragen nur eine seriöse Antwort geben kann: »Keine näheren Angaben, da schwebendes Verfahren.« Im Falle Jatta sind die Zweifel, die das Bezirksamt Hamburg Mitte an dessen Identität hegte, aber direkt zur »BILD« gelangt. Ob privat durch einen »besorgten Bürger«, der dort angestellt ist, oder über offiziellere Kanäle? Die Antwort wäre wirklich interessant.

Nachdem in Chemnitz ein Justizangestellter den Haftbefehl gegen einen Verdächtigen im Mordfall Daniel H. verbreitet hatte, wurde er jedenfalls entlassen. Falls in Hamburg ermittelt wird, wo die undichte Stelle in der Behörde war, ist das bislang nicht an die Öffentlichkeit gelangt.

Noch ärgerlicher ist das Verhalten der Staatsanwaltschaft im Fall Metzelder, wo dessen Identität geradezu genüsslich bestätigt wurde. Fraglos sollte es keinen Prominentenbonus geben - einen Prominentenmalus aber auch nicht. Die Unschuldsvermutung, deren Wichtigkeit selbstverständlich auch die Hamburger Staatsanwaltschaft noch mal betont hat, ist jedenfalls nichts wert, wenn die gleiche Behörde massenmedial für eine Vorverurteilung sorgt.

Ein kleines bisschen Sonnenschein aus der Kolumne von vergangener Woche wird nun auch das Ende dieses Textes einleiten. Denn sowohl im Westfälischen als auch in Hamburg haben die Fußballvereine einigen Journalisten und den verantwortlichen staatlichen Institutionen vorgemacht, wie man verantwortungsvoll mit Menschen umgeht. In Münster und in Haltern am See, wo Metzelder Vorstands- beziehungsweise Aufsichtsratsämter innehat, verschickte man unmissverständliche Erklärungen, die die Unschuldsvermutung nicht nur als Lippenbekenntnis missbrauchten. Und beim Hamburger SV hat man sich unzweideutig vor seinen Angestellten gestellt - vom Trainer bis zur Fanszene klar und deutlich und ohne jede Hintertür. Dass die drei Vereinsführungen von der ersten bis zur vierten Liga die Grundlagen eines rechtsstaatlichen Verfahrens verinnerlicht haben, ist erfreulich. Dass sie damit weiter sind als so manche staatliche Behörde, ist ein Alarmsignal.

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