Das darf nicht wahr sein

Stefan Otto über die Ablehnung einer neuerlichen Klage im Fall Oury Jalloh

Der Fall Oury Jalloh bleibt ein Makel der bundesdeutschen Justizgeschichte. Nach dem ersten Prozess, der im Dezember 2008 ein Ende fand, erklärte der Vorsitzende Richter Manfred Steinhoff am Landgericht Dessau, dass ein rechtsstaatliches Verfahren wegen »Schlamperei« der Dessauer Polizei und »Falschaussagen« verhindert worden sei. Er sprach die verdächtigten Beamten frei, um »einfach nur ein Ende« zu finden, »das formal sein musste«.

Diesem Grundsatz folgt nun offenbar auch das Oberlandesgericht Naumburg. Das hat ein Klageerzwingungsverfahren von Angehörigen des Verstorbenen abgelehnt, weil es immer noch keinen Hinweis darauf sieht, dass Jalloh unter Fremdeinwirkung in der Zelle umgekommen sein könnte. Dabei gibt es eine Reihe von Indizien, die etwas Anderes vermuten lassen.

Tatsächlich hatte sich vor fünf Jahren eine Wende in dem Fall angebahnt, als eine Initiative ein Gutachten präsentierte, das eine Selbstverbrennung für unwahrscheinlich hält - zumal Rückstände gefunden wurden, die auf einen Einsatz eines Brandbeschleunigers schließen lassen. Für den leitenden Oberstaatsanwalt waren das »zum Teil erschreckende Informationen«. Der Fall wurde ihm kurz darauf abgenommen und umgehend eingestellt. Dabei bleibt es nun. Womit sich der Eindruck bekräftigt, dass im Fall Oury Jalloh nicht sein kann, was nicht sein darf - was zutiefst beunruhigend ist.

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