Brandner ist unwürdig

Robert D. Meyer über den Bundestagsrechtsausschuss

  • Robert D. Meyer
  • Lesedauer: 2 Min.

Wer einer demokratischen Institution vorsteht, sollte ein Mindestmaß an Respekt gegenüber deren Vertretern zeigen. Dass die AfD grundsätzlich und einige ihrer Repräsentanten ganz besonders darauf keinen Wert legen, ist vielfach belegt. Zum Grundwortschatz von Rechtsaußen gehört es, politische Konkurrenten als »Altparteien«, »Kartellparteien« oder »Systemparteien« zu diffamieren. Nach dem Motto: Die können weg! Dabei lebt eine Demokratie davon, politisch unterschiedliche Angebote zu machen. Vorausgesetzt, diese sind selbst demokratisch. Bei der AfD ist das Fragezeichen hinter dieser Bedingung mit den Jahren riesig geworden.

Dass Stephan Brandner vor zwei Jahren Vorsitzender des Rechtsausschusses im Bundestag wurde, war schon damals bemerkenswert. Der Anwalt gilt als enger Vertrauter des Faschisten Björn Höcke. Anders wäre er auch kaum Spitzenkandidat der Thüringer AfD zur Bundestagswahl 2017 geworden. Während seiner Zeit davor im Erfurter Landtag kassierte er innerhalb von nicht einmal einer Legislaturperiode rekordverdächtige 32 Ordnungsrufe. Und so jemand darf einen Bundestagsausschuss leiten?

Vermutlich hatten manche Abgeordnete damals die Hoffnung, Brandner könnte durch eine demokratische Einhegung zumindest ein wenig in seinem Auftreten gemäßigt werden. Eine naive Wunschvorstellung, zählt die Verächtlichmachung der Demokratie doch zum Wesenskern der extremen Rechten. Entsprechend machte Brandner damit auch einfach weiter. Erst auf massiven Druck hin entschuldigte sich der AfD-Politiker für die Weiterverbreitung eines Tweets zum rechtsextremen Terroranschlag in Halle, in dem gefragt wurde, warum Politiker »mit Kerzen in Moscheen und Synagogen« rumlungern. Wenig später nachzulegen und die Verleihung des Bundesverdienstkreuzes an den Künstler Udo Lindenberg für dessen Verdienste um die Demokratie als »Judaslohn« zu bezeichnen, zeigt: Brandner ist unwürdig, einer demokratischen Institution vorzustehen.

Dass der Rechtsausschuss mit der geplanten Abwahl nun die Notbremse zieht, ist richtig. Dass dies zum ersten Mal in der Geschichte des Bundestags notwendig erscheint, sagt viel über den Vorgang aus.

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