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Ukrainischer Diplomat darf trotz Holocaust-Leugnung wieder arbeiten
Gericht macht Dienstaufnahme trotz antisemitischer Äußerungen und Holocaust-Leugnung möglich
Kiew. Ein wegen antisemitischer Äußerungen entlassener Diplomat aus der Ukraine darf seinen Dienst wieder aufnehmen. Das Berufungsgericht sah in seinen Äußerungen keinen Verstoß gegen den Eid von Staatsbediensteten, wie ukrainische Medien am Dienstag in Kiew berichteten. Zudem sprach ihm das Gericht eine Kompensation für den Verdienstausfall in Höhe von umgerechnet 8300 Euro zu.
Der Diplomat hatte bis zum vergangenen Jahr im ukrainischen Konsulat in Hamburg gearbeitet. Nach dem Bekanntwerden von jahrelangen judenfeindlichen Äußerungen und der Leugnung des Holocausts in Facebook-Beiträgen war er im Mai 2018 zunächst suspendiert und dann entlassen worden. Bei der Präsidentenwahl im März hatte der Ukrainer seine Kandidatur eingereicht. Die Zentrale Wahlkommission lehnte diese jedoch aufgrund von Fehlern in den Unterlagen ab.
Die Leugnung des Massenmords an den europäischen Juden ist in der Ukraine - anders als in Deutschland - nicht strafbar. dpa/nd
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