Geldwäsche wird schwieriger

Strengere Vorschriften für Immobilienmakler und Autohändler sollen Schwarzgeld eindämmen

  • Hermannus Pfeiffer
  • Lesedauer: 3 Min.

Vor dem kleinen Zeitungsgeschäft hält ein Mercedes. Zwei Männer in dunklen Anzügen steigen aus und gehen in den Lottoladen. Auf den Tresen stellen sie einen Aktenkoffer und zeigen dem Inhaber den Inhalt: 100.000 Euro, in kleinen Scheinen. »Wir wollen Ihr Geschäft kaufen.« Der Ladenbesitzer geht bald in Rente und sucht einen Nachfolger. Er lehnt das dubiose Angebot ab, mit »Schwarzgeld-Schiebern« wolle er nichts zu tun haben. Er verkauft lieber an einen jungen Kollegen, der nur wenige Tausend Euro zahlen kann. Ein echter Fall aus einer deutschen Großstadt.

Deutschland gilt unter Kriminalisten aufgrund seiner Wirtschaftskraft und Größe als Eldorado für global agierende Drogendealer, Menschenhändler und Multimillionäre aller Art, die ihr Schwarzgeld am Fiskus vorbei weißwaschen wollen. In »bar« werden Läden und Restaurants, Immobilien und Autos erworben, um Gelder zu legalisieren.

Doch es tut sich was - nicht allein bei der Bon-Pflicht für Bäckereien und Friseure. In Berlin verschärft der rot-rot-grüne Senat den Kampf gegen die Geldwäsche. Am Montag brachte die Justiz eine eigene »Task Force« auf den Weg. Sie soll sich ausschließlich um Verdachtsfälle im Immobiliengeschäft kümmern. Auch aus anderen Bundesländern wird die Gründung von Einsatzgruppen gemeldet.

Aufgeschreckt zeigt sich ebenfalls die Finanzaufsicht Bafin. Sie wird 2020 mehr Banken als jemals zuvor unter die Lupe nehmen. »Wir haben ein Referat Intensivbetreuung explizit für den Bereich Geldwäsche geschaffen«, sagte Bafin-Exekutivdirektor Thorsten Pötzsch kürzlich. Risikobehaftete Kreditinstitute sollen »in enge Manndeckung« genommen werden.

Hinter dem plötzlichen Aktionismus von Politik und Behörden steht eine Gesetzesänderung. Strengere Meldevorschriften für Immobilienmakler, Notare, Goldhändler und Auktionshäuser sollen Geldwäsche und Terrorfinanzierung erschweren. Dieses Ziel verfolgt die fünfte Geldwäscherichtlinie der EU.

Das bisherige Prinzip des »Know your Customer« und damit der Identifizierung des Kunden wird weiter im Vordergrund stehen. Doch vor allem der boomende Immobilienmarkt gerät nun stärker in den Fokus. Das Bundesfinanzministerium zählte in seiner ersten »Nationalen Risikoanalyse« im Oktober Immobilien zu einem der »größten Risikofelder«.

So gelten die verschärften Regeln seit dem 1. Januar beispielsweise bei der Vermittlung von Mietverträgen ab einer Monatsmiete von 10 000 Euro. Die bisherige Grenze für Bargeldannahme bei Autos und anderen Gütern bleibt bei dem bekannten Schwellenbetrag von 10 000 Euro. Neu ist jedoch, dass Firmen ein Risikomanagement vorzuhalten haben. Im Handel mit Edelmetallen sinkt die Grenze für Verdachtsmeldungen auf 2000 Euro. Meldepflichten für Kunsthändler werden auf Vermittler, Lageristen und Auktionshäuser ausgedehnt. Das Transparenzregister soll es zudem schwerer machen, die Besitzverhältnisse von Unternehmen über Strohmänner zu verschleiern.

Ferner sieht das neue Geldwäschegesetz vor, dass Anbieter, die Kryptowährungen wie Bitcoin verwahren, Verdachtsfälle an die entsprechende Behörde melden: die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU), seit drei Jahren eine Abteilung des Zolls. Experten erwarten allerdings, dass es dort dieses Jahr zu einem Datenstau kommt. Schon jetzt gilt die FIU als unterbesetzt. 2018 mussten 165 Beschäftigte die Rekordzahl von 77 000 Verdachtsmeldungen abarbeiten. Fast alle kamen von Banken und Versicherungen, die unter dem Druck der Bafin erheblich aufgerüstet haben. Meldungen aus der Immobilien- und anderen »bargeldintensiven« Branchen wie dem Autohandel waren jedoch kaum zu finden.

Linkenfraktionsvize Fabio De Masi lobte die Pläne der Bundesregierung als eine Verbesserung. Es müsse aber mehr geschehen. Gegen die »Geldwäsche-Party in Betongold« sei ein umfassendes Immobilienregister notwendig. Selbst die Bundesbank hat mehrfach die undurchsichtige Datenlage auf dem Immobilienmarkt kritisiert. Kritik am neuen Geldwäschegesetz kam auch von Wirtschaftsverbänden. Die Bagatellbeträge seien zu niedrig, die Bürokratie zu groß. Auch passe die erweiterte Einsicht nicht zu den Datenschutzbestimmungen innerhalb der EU. Europa bleibt ohnehin ein Flickenteppich mit unterschiedlich scharfen Regelungen. Im Dezember gaben die Finanzminister der EU-Kommission den Auftrag, eine europäische Anti-Geldwäschebehörde aufzubauen.

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