Verwirrspiel im Lübcke-Fall

Verdächtiger Stephan E. widerruft erneut Geständnis und belastet Komplizen Markus H.

  • Sebastian Bähr
  • Lesedauer: 3 Min.

Der Hauptverdächtige im Mordfall Walter Lübcke hat vor einem Richter in Kassel eine neue Schilderung des Tathergangs präsentiert: Stephan E. bezichtigte nun seinen Komplizen Markus H., den Regierungspräsidenten versehentlich und ohne Vorsatz erschossen zu haben. So teilte es E.s Verteidiger Frank Hannig, ein rechter Szeneanwalt, am Mittwoch mit.

E. sei demnach mit dem Komplizen H. zu Lübcke gefahren, um diesem eine »Abreibung« zu verpassen. Die Sache sei dann eskaliert und H. habe den CDU-Politiker im Streit aus Versehen erschossen. Nach Angaben von Verteidiger Hannig hatte Stephan E. mit seinem ersten Geständnis Markus H. schützen wollen. Ihm seien dafür von seinem früheren Anwalt Schutz und finanzielle Vorteile für seine Familie versprochen worden.

Den Wahrheitsgehalt der neuen Aussagen müssen die Ermittler nun nachprüfen. Nichtsdestotrotz verwundert die Erklärung sehr stark. Warum fährt man mit einer geladenen Waffe zu einem Politiker, wenn man ihm nur eine »Abreibung« verpassen will? Nach Informationen des Politikmagazins »Panorama« hatte Stephan E. noch bei seinem ersten Geständnis erklärt, zwischen 2016 und 2019 mehrfach mit einer Waffe zu Lübckes Haus gefahren zu sein. Ihm habe dabei vorgeschwebt, man müsse den Politiker erschießen. E.s DNA wurde am Tatort gefunden.

Die Frage scheint eher zu sein, ob die neue Aussage eine Schutzbehauptung darstellt oder einer Prozessstrategie entspringt. Juristisch ändert sich durch den erneuten Widerruf nicht viel, da E. bereits konkretes Täterwissen offenbart hatte. Auffällig: Mit der neuen Erzählung, wonach H. unabsichtlich Lübcke erschoss, wäre auch E. nicht mehr ohne Weiteres der Beihilfe schuldig zu sprechen. Dieser Strafbestand liegt laut Gesetz nur vor, wenn jemand vorsätzlich einen Täter bei seinem Verbrechen unterstützt.

Markus H.s rechter Szeneanwalt widersprach den Anschuldigungen von Stephan E. Der 46-jährige zweite Verdächtige sitzt ebenfalls in Untersuchungshaft. Er soll E. den Waffenhändler für die Tatwaffe vermittelt haben. Beide verbinden eine lange gemeinsame Zeit in der hessischen Neonazi-Szene sowie gemeinschaftliche Schießtrainings. Die zwei Männer besuchten im Oktober 2015 zusammen eine Bürgerversammlung in Lohfelden, auf der Lübcke sprach. Nach antifaschistischen Recherchen der Gruppe »Exif« nahmen beide auch 2009 an Neonaziaufmärschen in Dortmund und Dresden sowie 2018 an den rassistischen Demonstrationen in Chemnitz teil. Ermittler fanden in der Wohnung von H. ein Buch von Akif Pirincci, in dem der Name Lübcke mit einem Stift markiert war.

Unabhängig davon, wer geschossen hat - die aktuelle Aussage von E. suggeriert, dass H. die zweite Person am Tatort gewesen sein könnte. Einem Zeugen waren in der Mordnacht zwei Autos aufgefallen, die aggressiv durch den Ort gefahren sein sollen.

Politiker zweifeln offen den Wahrheitsgehalt von E.s Aussage an. »Niemand soll sich von dem Szeneanwalt Hanning und seinem Mandanten in dieser Frage Takt und Richtung vorgeben lassen«, forderte die LINKE-Abgeordnete Martina Renner am Donnerstag gegenüber Medien. Der Generalbundesanwalt müsse klären, wer Täter, Mittäter und Unterstützer war. »Wenn dem mutmaßlichen Mörder und Rechtsterrorist Stephan E. tatsächlich Schutz und Geld angeboten wurde, kann dies aber ein Hinweis auf einen größeren Unterstützerkreis sein«, erklärte die Politikerin weiter.

Antifaschisten weisen seit längerem daraufhin, dass Stephan E. zu einem umfassenderen extrem rechten Netzwerk und womöglich gar zu einer größeren Neonazi-Terrorzelle gehört.

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