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Strafzahlung für Flugline nach Rauswurf muslimischer Passagiere
US-Verkehrsministerium sieht Verstoß gegen Anti-Diskriminierungsgesetze / Fluglinie weist Vorwurf der Diskriminierung zurück
Washington. Weil sie drei muslimische Passagiere aus ihren Flugzeugen geworfen hat, muss die US-Gesellschaft Delta Air Lines 50.000 Dollar (rund 45.000 Euro) Strafe zahlen. Das Verkehrsministerium befand am Freitag, Delta habe gegen die Anti-Diskriminierungsgesetze der USA verstoßen. Die Fluglinie wies den Vorwurf der Diskriminierung zwar zurück, »bestreitet aber nicht, dass beide Fälle hätten anders gehandhabt werden können«.
Die Vorwürfe beziehen sich auf zwei Vorfälle im Juli 2016. In dem einen Fall wurde ein muslimisches Paar nach der Beschwerde eines anderen Passagiers auf dem Pariser Flughafen Roissy-Charles de Gaulles aus dem Flugzeug verwiesen. Der andere Passagier hatte zuvor einer Flugbegleiterin gesagt, er fühle sich »nervös und unbehaglich«, weil die Frau Kopftuch trage und der Mann etwas in seine Uhr eingesetzt habe. Die Flugbegleiterin sagte zudem, der Mann habe in einer Kurzmitteilung mehrmals das Wort »Allah« verwendet.
Obwohl die Sicherheitsbeauftragten der Fluglinie dem Piloten versicherten, gegen die beiden US-Bürger liege nichts vor, ließ dieser das Paar nicht mehr zurück an Bord. Das US-Verkehrsministerium befand nun, der Pilot habe sich nicht an das Sicherheitsprotokoll gehalten. Dass das Paar aus der Maschine geworfen wurde und danach nicht mehr an Bord zurück durfte, wäre zudem ohne seine »vermeintliche Religion« nicht geschehen. Im zweiten Fall wenige Tage später in Amsterdam agierte der Pilot ähnlich. AFP/nd
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