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Wesensverwandt mit der NSDAP
Aert van Riel meint, dass NS-Erinnerung auch Bezüge zur Gegenwart haben muss
Von einer umfassenden Aufarbeitung der NS-Zeit kann noch immer keine Rede sein. Einige Opfergruppen sind der breiten Öffentlichkeit nämlich weitgehend unbekannt. Das gilt etwa für Menschen, die von den Nazis abwertend als »Berufsverbrecher« und »Asoziale« bezeichnet wurden. Ihnen drohten Verfolgung, Folter und der Tod in den Lagern.
Viele Überlebende wurden in der Nachkriegszeit diskriminiert. Dass die große Mehrheit im Bundestag am Donnerstagabend einem Antrag zustimmen wollte, in dem die Betroffenen als Opfer des Nationalsozialismus anerkannt werden, ist ein Fortschritt.
Sie sollen nach dem Willen der Regierungsfraktionen künftig einen angemessenen Platz im staatlichen Erinnern erhalten. Es bleibt zu hoffen, dass mit diesem Konzept möglichst viele Menschen erreicht und über die Gräueltaten aufgeklärt werden. Angebracht wäre auch ein Bezug zur Gegenwart.
So fordert die AfD in ihrem Grundsatzprogramm, »nicht therapierbare alkohol- und drogenabhängige sowie psychisch kranke Täter«, die sie für besonders gefährlich hält, nicht in Psychiatrien, sondern in der Sicherungsverwahrung unterzubringen. Das erinnert an die Definition, welche die NSDAP für sogenannte »Asoziale« verwandte. Nicht nur in diesem Bereich gibt es eine Wesensverwandtschaft zwischen der einstigen Nazipartei und den Vertretern der neuen Rechten. Und ihnen sind ähnliche Verbrechen zuzutrauen.
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