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  • Corona und die extreme Rechte

Dresden verschärft Auflagen für Pegida

Maximal 15 Teilnehmer zugelassen / Gesundheitsamt: Sächsische Corona-Regeln enthalten »kein absolutes Versammlungsverbot mehr«

  • Lesedauer: 2 Min.

Dresden. Die Stadt Dresden hat die Auflagen für eine Kundgebung der rassistischen Pegida-Bewegung am Montagabend verschärft. Es seien nur 15 Personen zur Versammlung zugelassen, hieß es in einer Stellungnahme von Oberbürgermeister Dirk Hilbert (FDP), die die Landeshauptstadt am Montag twitterte. Die neue Regelung erschiene ihm »wesentlich angemessener«, wurde Hilbert zitiert. Auch, weil das Recht auf Ausübung der Religionsfreiheit ebenfalls auf 15 Teilnehmer beschränkt sei. Damit herrsche eine Gleichbehandlung der entsprechenden Grundrechte.

Zuvor hatte das Dresdner Ordnungsamt mit einer Sondergenehmigung für ein Pegida-Treffen mit 80 zugelassenen Teilnehmern Proteste ausgelöst. Auch Hilbert hatte sein Unverständnis geäußert. »Aus diesem Grund habe ich heute innerhalb der Verwaltung noch einmal genau prüfen lassen, inwieweit der Bescheid des Gesundheitsamtes vom Wochenende alle Aspekte berücksichtigt hat und ob die angezeigte Versammlung tatsächlich zulässig ist«, so Hilbert. Beobachter in sozialen Netzwerken kritisierten, dass mit der Genehmigung ausgerechnet am Geburtstag Adolf Hitlers (20. April 1889) eine »Pegida«-Versammlung genehmigt werde.

Das Dresdner Gesundheitsamt erklärte, in den sächsischen Corona-Regeln sei seit Montag »kein absolutes Versammlungsverbot mehr enthalten«. Damit habe der Freistaat offenbar auch Entscheidungen der Verwaltungsgerichte und des Bundesverfassungsgerichts zur Versammlungsfreiheit aufgegriffen.

Die Stadt Chemnitz hatte am Freitag eine für Montag geplante Versammlung des rechten Bündnisses »Pro Chemnitz« verboten. Laut Medienberichten gab das Verwaltungsgericht Chemnitz jedoch am Montag einem Eilantrag des Bündnisses gegen das Verbot statt. Agenturen/nd

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