Vorkäufe bleiben im Rennen

2019 haben Bezirke das Vorkaufsrecht für 29 Häuser ausgeübt - Kreuzberger bangen noch

  • Nicolas Šustr
  • Lesedauer: 4 Min.
In Neukölln übte die Genossenschaft Beamten-Wohnungs-Verein zu Berlin eG diesen Monat das Vorkaufsrecht für 164 Wohnungen aus.
In Neukölln übte die Genossenschaft Beamten-Wohnungs-Verein zu Berlin eG diesen Monat das Vorkaufsrecht für 164 Wohnungen aus.

Die Mieter der Kreuzberger Häuser Manteuffelstraße 105 und Muskauer Straße 41 müssen noch zittern. Denn der Käufer des Hauses will keine Abwendungsvereinbarung unterzeichnen und hat angekündigt, das Haus in Eigentumswohnungen aufteilen zu wollen (»nd« berichtete). Immerhin hat er beantragt, die eigentlich am Montag ausgelaufene Frist für die Ausübung des Vorkaufsrechts um zwei Wochen zu verlängern, wie der Friedrichshain-Kreuzberger Baustadtrat Florian Schmidt (Grüne) am Dienstag mitteilte. Damit haben die Mieter noch Hoffnung, dass ein anderer Käufer sich vertraglich auf einen erweiterten Mieterschutz verpflichtet. Nachdem ein Interessent zwischenzeitlich abgesprungen war, hatten die Mieter einen neuen aufgetan. Denn landeseigene Wohnungsunternehmen halten sich mit Verweis auf den Mietendeckel inzwischen eher zurück, verrät eine mit den Vorgängen vertraute Person »nd«.

Florian Schmidt verkündete auch, dass die Käufer von drei Häusern in Kreuzberg (Waldemarstraße 114, Skalitzer Straße 100 und Naunynstraße 42) mit zusammen rund 40 Wohnungen in den letzten Wochen Abwendungsvereinbarungen unterzeichnet haben. In diesen rechtsverbindlichen Erklärungen verpflichten sie sich, die Häuser im Sinne der sozialen Erhaltungsziele zu bewirtschaften. Diverse kostentreibende Modernisierungen und auch die Aufteilung in Eigentum werden so für Zeiträume bis zu 30 Jahren ausgeschlossen. Nur falls keine Abwendungsvereinbarung zustande kommt, kann der Bezirk das Vorkaufsrecht wahrnehmen.

»Trotz der Corona-Pandemie bleibt das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg handlungsfähig und steht den Mieter*innen zur Seite«, erklärt der Baustadtrat. »Erneut konnten etliche Mietwohnungen langfristig gesichert werden - und das ohne den Einsatz öffentlicher Gelder«, hebt Schmidt hervor. Damit bewahrheite sich, dass die Ausübung von Vorkaufsrechten, wie durch die landeseigene Gewobag, die Wohnungsbaugenossenschaft »Am Ostseeplatz« oder auch die zeitweise am Rande des Abgrunds agierende, für den Vorkauf von besonders teuren Häusern gegründete Genossenschaft »Diese eG« im Vorjahr »sich mittelfristig zum Nutzen weiterer Mieter*innen auswirkt«. Grund sei das »deutliche Zeichen an den Markt«, welches gegeben worden sei.

Derweil hat die Stadtentwicklungsverwaltung ihren noch nicht öffentlichen Bericht zur Wahrnehmung von Vorkaufsrechten fertiggestellt. Laut dem »nd« vorliegenden Papier wurde 2019 berlinweit in 29 Fällen das Vorkaufsrecht ausgeübt, eine Zunahme um ein Drittel im Vorjahresvergleich. Inzwischen sind acht Bezirke im Club der Vorkäufer vertreten, erstmals gab es das Verfahren auch in Lichtenberg und Reinickendorf (je ein Fall). Spitzenreiter mit zehn Fällen blieb Friedrichshain-Kreuzberg, es folgten Neukölln und Tempelhof-Schöneberg mit je fünf Ausübungen, Mitte (vier Fälle), Pankow (zwei Fälle) und Treptow-Köpenick (ein Fall).

Ein großer Teil des Zuwachses geht mit sieben Fällen auf das Konto von Genossenschaften. »Dies ist insofern bemerkenswert, als die Ausübung grundsätzlich zugunsten landeseigener Unternehmen erfolgen soll«, heißt es im Bericht. Die auf Anregung von Florian Schmidt 2019 gegründete »Diese eG« hatte dabei den Löwenanteil. Monatelang führte unter anderem die sehr dünne Finanzdecke der Genossenschaft zu scharfen Angriffen der Opposition aus CDU, FDP und AfD, auch der Koalitionspartner SPD distanzierte sich sowohl auf Landes- als auch Bezirksebene.

Die Zahl der angekauften Wohnungen ist 2019 auf 685 im Vergleich zu 758 im Jahr 2018 gesunken. Auch wurden 2019 mit 61 Abwendungsvereinbarungen weniger als im Vorjahr (74) unterzeichnet. In Wohnungen ausgedrückt halbierte sich die Zahl fast auf 1216 Einheiten im Vergleich zu 2018 (2292).

Bemerkenswert ist die Quote der erfolgreichen Verfahren im Bezirksvergleich. Von 29 geprüften Hausverkäufen in Friedrichshain-Kreuzberg endeten 23 mit dem Vorkauf oder einer Abwendungsvereinbarung. Es folgte Pankow, wo erweiterter Mieterschutz in knapp zwei Drittel der 17 Fälle erreicht werden konnte, in Reinickendorf war die Erfolgsquote bei nur drei Fällen gleich gut. In Mitte, Tempelhof-Schöneberg und Neukölln lag sie mit jeweils um die 30 Fälle bei etwa der Hälfte, ebenso wie in Treptow-Köpenick und Lichtenberg mit etwa zehn Vorgängen.

Seit 2015 wurde im Rahmen des Milieuschutzes in Berlin bei 64 Häusern mit 1777 Wohnungen das Vorkaufsrecht ausgeübt, für weitere 149 Häuser mit 3807 Wohnungen eine Abwendungsvereinbarung geschlossen. In dem Zeitraum hat sich die Zahl der Milieuschutzgebiete von 22 auf 58 fast verdreifacht. Charlottenburg-Wilmersdorf ist der einzige Bezirk mit Milieuschutzgebieten, in dem bisher kein einziges Mal das Vorkaufsrecht geprüft worden ist. »Ein weitergehendes Prüfverfahren wurde bisher nicht eingeleitet, da zum damaligen Zeitpunkt dem Bezirksamt die nötigen Ressourcen nicht zur Verfügung standen«, heißt es im Bericht.

In Pankow und Neukölln wurden in den letzten Wochen Vorkaufsrechte für mehrere Häuser mit zusammen 220 Wohnungen ausgeübt, der Großteil durch Genossenschaften. Florian Schmidt begrüßt das. »Damit sind es bereits drei Genossenschaften, die sich als Partner der Bezirke und des Landes Berlin für den Milieuschutz und die Mieter der Stadt engagieren und insgesamt rund 400 Wohnungen in gemeinwohlorientierte Immobilienbewirtschaftung übernommen haben«, erklärt er.

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