SPD und Linke fordern Bedingungen an Finanzhilfen für Unternehmen

Keine Dividendenausschüttung, keine Boni und Obergrenzen für Managergehälter als Forderungen

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Berlin. SPD und Linke im Bundestag fordern strengere Auflagen für Unternehmen, die in der Corona-Krise staatliche Finanzhilfen erhalten. Außerdem muss der Staat nach Ansicht der Sozialdemokraten bei Beteiligungen ein gewisses Mitspracherecht bekommen. Das geht aus einem Beschlusspapier der SPD-Fraktion und einem Antrag der Linken hervor, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegen.

Beide Fraktionen wollen Unternehmen, die Staatshilfe in Anspruch nehmen demnach verbieten, Dividenden auszuschütten oder Boni, Sonderzahlungen und andere Gratifikationen auszugeben. Laut SPD soll das nicht nur für diejenigen Unternehmen gelten, die direktes Staatsgeld bekommen, sondern auch bei staatlichen Garantien. Der Staat solle »angemessenen Einfluss für die Zeit der Maßnahmen im Unternehmen bekommen«.

Wenn der Staat sich wesentlich beteilige, sollten zudem Obergrenzen für die Vergütung von Chefetage und Angestellten festgelegt werden. Die Linke schlägt konkret vor, dass die Gesamtbezüge von Vorständen auf maximal das 20-fache des Lohns in der untersten Gehaltsgruppe im Unternehmen begrenzt werden.

Die SPD will Unternehmen ausschließen, die eine Zweigniederlassung in Steueroasen haben oder sich nicht an Tariftreue und Mitbestimmung halten. Die Linke fordert, dass Konzerne mit Tochterfirmen oder Anteilen in Steueroasen zumindest für jedes Land Gewinne und bezahlte Steuern ausweisen, um Gewinnverschiebungen zu erkennen.

»Im Bundestag haben wir in kürzester Zeit einen Schutzschirm für Arbeitsplätze und Unternehmen gespannt«, sagte der erste parlamentarische Geschäftsführer der SPD, Carsten Schneider, der dpa. Wer staatliche Unterstützung in Anspruch nehmen wolle, müsse dafür Bedingungen akzeptieren. »Staatsgeld ohne Mitsprache für das betroffene Unternehmen mögen sich manche Manager wünschen, für die SPD ist das aber ausgeschlossen.«

Linken-Fraktionsvize Fabio De Masi betonte, die Bundesregierung müsse verhindern, »dass Gewinne in Steueroasen geparkt, aber staatliche Hilfen abgegriffen werden«. Es dürften auch keine Gelder mehr für Dividenden oder Aktienrückkäufe aus Unternehmen gezogen werden, bevor Staatshilfe beantragt wird. dpa/nd

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