- Berlin
- Berliner Kleingärten
Kleinere Kleingärten
Umstrittener Entwicklungsplan für Berliner Parzellen ist keine beschlossene Sache. Von Andreas Fritsche
Kleingärten seien ein »Alleinstellungsmerkmal« Berlins. Keine europäische Millionenstadt könne da mithalten. Die Kleingartenanlagen seien ein Refugium für Vögel, Fledermäuse und Insekten, beherbergen noch alte Obstsorten, die schon in Vergessenheit geraten sind, und sorgen für frische Luft in der stickigen Metropole. Dies ist nur ein Auszug aus einem Loblied, gesungen im Berliner Kleingartenentwicklungsplan 2030, den der rot-rot-grüne Senat zur Kenntnis genommen hat. Vorgelegt hatte ihn nach jahrelangen, heißen Diskussionen Umweltsenatorin Regine Günther (Grüne). Sie schwärmte: »Berlins Kleingärten sind ein ganz besonderes Stück Stadtgrün - unverzichtbar für die Menschen und für eine lebenswerte Stadt.«
Neben beinahe unzähligen Vorteilen für die Stadt und ihre Bewohner haben Kleingärten nur einen einzigen Nachteil - im harten Konkurrenzkampf um Flächen stehen sie dem Bau von Schulen, Kitas, Wohnungen und Straßen im Weg, liegen manchmal auch dort, wo künftig Gleise von S-Bahn, U-Bahn oder Straßenbahn verlaufen sollen.
877 Kleingartenanlagen mit zusammen 70 953 Parzellen gibt es in Berlin. Sie erstrecken sich auf einer Fläche von 2900 Hektar. 79 Prozent des Bestandes gehören dem Land Berlin. Weitere Flächen sind von anderen Eigentümern gepachtet.
Die Pächter sind im Durchschnitt 58,6 Jahre alt.
82 Prozent der Kleingartenflächen gelten als dauerhaft gesichert, bei 9,6 Prozent wird der bisher nur bis Ende 2020 geltende Bestandsschutz um zehn Jahre verlängert.
Im direkten, fußläufig erreichbaren Umfeld der Berliner Kleingartenanlagen wohnen in der Regel sehr viele Menschen - im Mittel mit einer Siedlungsdichte von 5000 Einwohnern pro Quadratkilometer, in der Spitze sind es sogar bis zu 22 900 Einwohner. Zum Vergleich: In der Hauptstadt leben durchschnittlich rund 4260 Einwohner je Quadratkilometer.
Aus stadtklimatischer Sicht haben 83,9 Prozent der Kleingartenanlagen die höchste Schutzwürdigkeit, weitere 10,9 Prozent sind eingestuft in der Kategorie hohe Schutzwürdigkeit.
Die meisten Parzellen gibt es im Bezirk Pankow (10 167), die wenigsten im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg (228). af
Allein bis 2030 stehen 473 Parzellen zur Disposition, die lange Liste der Verkehrsprojekte noch nicht einmal mitgerechnet. Zwölf Kleingartenkolonien würden dafür komplett abgeräumt werden und fünf teilweise. Später könnten weitere Kolonien drankommen. Dabei gesteht der Entwicklungsplan ein, dass die aktuell 70 953 Parzellen angesichts des Bevölkerungswachstums nicht einmal ausreichen. Von 3,5 auf 3,8 Millionen ist die Einwohnerzahl seit 2014 gestiegen und wird sich bis zum Jahr 2030 um noch einmal 100 000 erhöhen, wie die Prognosen sagen. Um weiterhin 19 Parzellen pro 1000 Einwohner vorzuhalten, müssten rund 1900 Parzellen zusätzlich entstehen, anstatt welche zu beseitigen, rechnet der Plan vor. Der Bedarf ist fraglos riesig. Denn es gibt 14 000 Bewerbungen, doch pro Jahr werden nur 3100 Parzellen frei.
Der Lösungsansatz besteht in der Verkleinerung der noch übrigen Parzellen, die im Moment je nach Bezirk im Durchschnitt zwischen 306 und 496 Quadratmeter groß sind. Künftig sollen es maximal noch 250 Quadratmeter sein. Wenn die bisherigen Pächter Parzellen abgeben, sollen diese nach Möglichkeit geteilt werden. Außerdem sollen mehrere Pächter, sprich Familien, eine Parzelle gemeinsam nutzen.
Die Abgeordnete Marion Platta (Linke) hält sehr wenig von dieser Idee, bei der am Ende nur winzige Gärten übrig bleiben würden. Ihrer Ansicht nach müsste es in einer wachsenden Stadt nicht weniger, sondern mehr Flächen für Kleingartenanlagen geben. Gerade in der Coronakrise habe sich gezeigt, welche immense Bedeutung die Gärten für die Erholung und die Versorgung der Hauptstädter haben, erinnert die Abgeordnete. Das biete reichlich Anlass, innezuhalten und die Stadtentwicklung noch einmal ganz anders zu denken. Eigentlich sollte der neue Kleingartenentwicklungsplan (KEP) bereits im vergangenen Jahr vom Abgeordnetenhaus beschlossen werden, dann war vom laufenden Jahr die Rede. Doch womöglich wird auch daraus nichts. Denn in der aktuellen Fassung vom 21. April 2020 ist der KEP nach Überzeugung Marion Plattas »nicht beschlussfähig«. Sie erwartet einen klaren Ausstieg aus der Befristung von Kleingartennutzungen und eine Anerkennung der sozial-ökologischen Werte der Anlagen. Deshalb arbeitet sie an einem Kleingartenflächensicherungsgesetz. Ein Landesparteitag hatte im November 2019 beschlossen, dass sich die Linke für ein solches Gesetz einsetzen soll. In einem der Eckpunkte für das Gesetz wurde eine dauerhafte Sicherung aller Flächen genannt. Mit dem Koalitionspartner SPD könnte sich die Linke darauf verständigen. Die Grünen müssten noch überzeugt werden. Am liebsten würde die Linke sämtliche Kleingartenflächen erhalten und »keine Anlage mehr für den Wohnungsbau opfern«, insbesondere nicht für Eigenheimsiedlungen, erklärt Platta.
Gegenwärtig ist beabsichtigt, dass rund 0,5 Prozent der Kleingartenflächen bis zum Jahr 2030 für Schulen, Kitas, Sportplätze und andere soziale Infrastruktur in Anspruch genommen werden. Doch auch dahinter setzt Platta ein Fragezeichen. In jedem einzelnen Fall sei genau zu prüfen, sagt sie, ob es eine Alternative gebe, auch durch Flächenankauf und platzsparendes Bauen, oder ob die Kleingärten nur deshalb geschliffen werden müssen, weil das die für Senat und Bezirke billigste Variante wäre. Dem KEP kann die Politikerin trotz allem etwas Positives abgewinnen. Immerhin verfüge man durch ihn jetzt über eine zusätzliche Datenbasis, wisse zum Beispiel, dass viele Pächter lediglich vier Kilometer von ihrer Parzelle entfernt leben und sich die Anlagen häufig in der Nähe von sehr dicht mit Wohnblöcken bebauten Gegenden befinden. Gerade dort werden sie zur bitter nötigen Entspannung der Bewohner gebraucht und erfüllen diese Funktion mustergültig.
»Wir haben uns schweren Herzens im Interesse des Gemeinwohls dazu bereit erklärt, den Verlust von Flächen für die soziale Infrastruktur zu akzeptieren, wenn es nach nochmaliger Diskussion keine andere Lösung gibt«, räumt Michael Matthei ein. Der Präsident des Landesverbandes der Gartenfreunde erläutert: »Das heißt, dass wir zum Beispiel einem notwendigen Schul- oder Kitabau zustimmen würden.« Der vorgelegte Plan sei jedoch in einer Reihe von Punkten »nicht akzeptabel«. Mit Entsetzen haben die Gartenfreunde aus dem KEP erfahren, dass über die bereits bekannten Flächen hinaus noch weitere von Infrastrukturmaßnahmen betroffen sein sollen. »Warum wurde mit uns darüber nicht geredet?«
Die CDU-Fraktion hätte sich nach Auskunft ihres Parlamentarischen Geschäftsführers Stefan Evers eine »intensivere Einbindung der Gartenfreunde« gewünscht. »Unser Ziel ist die dauerhafte, unbefristete Sicherung der Berliner Kleingärten über das Jahr 2030 hinaus«, versichert Evers. Das Grünflächenpotenzial dazu sei vorhanden.
Wir sind käuflich. Aber nur für unsere Leser*innen.
Die »nd.Genossenschaft« gehört ihren Leser:innen und Autor:innen. Sie sind es, die durch ihren Beitrag unseren Journalismus für alle zugänglich machen: Hinter uns steht kein Medienkonzern, kein großer Anzeigenkunde und auch kein Milliardär.
Mit Ihrer Unterstützung können wir weiterhin:
→ unabhängig und kritisch berichten
→ übersehene Themen aufgreifen
→ marginalisierten Stimmen Raum geben
→ Falschinformationen etwas entgegensetzen
→ linke Debatten voranbringen
Mit »Freiwillig zahlen« machen Sie mit. Sie tragen dazu bei, dass diese Zeitung eine Zukunft hat. Damit nd.bleibt.